Rechtsurteil: Was gilt bei einer Fahrbahnverengung?
Kommt es zu einer beidseitigen Fahrbahnverengung, so besteht kein Vorrang für einen der beiden bisherigen Fahrstreifen. Vielmehr müssen Fahrzeugfahrer gemäß dem Paragraph 1 Abs. 2 StVO aufeinander Rücksicht nehmen. Das hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 8. März 2022 entschieden.
Unfall mit Lkw
Im konkreten Fall kam es im Oktober 2018 auf einer zweispurigen Straße in Hamburg im Zusammenhang mit einer beidseitigen Fahrbahnverengung zu einem Verkehrsunfall. Die Fahrerin eines Pkw befuhr mit ihrem Fahrzeug den rechten Fahrstreifen, während ein Lkw-Fahrer mit seinem Fahrzeug die linke Fahrspur befuhr. Der Lkw-Fahrer zog mit seinem Fahrzeug nach rechts und übersah dabei den Pkw, wodurch es zu einem Zusammenstoß mit dem Pkw kam. Die Haftpflichtversicherung des Lkw-Fahrers regulierte daraufhin den Schaden auf Basis einer Haftungsverteilung von 50 zu 50 Prozent. Die Pkw-Halterin hielt sich allerdings für vorfahrtsberechtigt und klagte auf Zahlung des vollen Schadensersatzes.
Klage wird abgewiesen
Sowohl das Amtsgericht Hamburg-Harburg als auch das Landgericht Hamburg wiesen die Klage auf Zahlung der Differenz zu einer hundertprozentigen Haftung der Beklagten schließlich ab. Dagegen richtete sich die Revision der Klägerin.
Der Bundesgerichtshof bestätigte daraufhin die Entscheidung der Vorinstanz. So sei die hälftige Haftungsverteilung nicht zu beanstanden. Eine volle Haftung des Beklagten komme nicht in Betracht, so der Bundesgerichtshof. Bei einer beidseitigen Fahrbahnverengung gelte allein das Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme. Auch bei zwei gleichauf in die Engstelle fahrenden Fahrzeugen ergebe sich kein regelhafter Vortritt des rechts fahrenden Fahrzeugs.
Werden beide Fahrstreifen in einem Fahrstreifen überführt, so der Bundesgerichtshof, sei das Durchfahren der Engstelle für sich genommen nicht mit einem Fahrstreifenwechsel im Sinne des Paragraph 7 Abs. 5 StVO verbunden. Es greife auch nicht das Reißverschlussverfahren nach Paragraph 7 Abs. 4 StVO.