VDV will Fahrausweisprüfer und Fahrpersonal gesetzlich besser schützen
Anlässlich der 1. ÖPNV-Sicherheitskonferenz in Berlin hat der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) eine stärkere Unterstützung der Branche durch Politik, Polizei und Justiz bei der Wahrung von Sicherheit im öffentlichen Verkehr gefordert. Dabei verweist der Branchenverband auch auf sein aktuelles Positionspapier „Sicherheit (Security) im öffentlichen Personenverkehr – Fakten, Mythen und Handlungsbedarf von Branche und Politik“ (Downloadmöglichkeit in unserem Anhang).
Die VDV-Forderungen
Im Zentrum der VDV-Forderungen stehen fünf konkrete Maßnahmen:
- Videoaufzeichnung von bis zu 30 Tagen – um Vorfälle aufklären zu können, auch wenn sie später gemeldet werden, analog zu § 27 Bundespolizeigesetz
- Schwarzfahren muss Straftatbestand bleiben – um Personal bei Fahrausweiskontrollen zu schützen und Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen. Schwerpunktkontrollen zeigen regelmäßig: Unter den kontrollierten Personen ohne gültiges Ticket befinden sich auch polizeilich gesuchte Täter. Straftatbestandsregelung ist wichtiger Hebel für Sicherheit und Ordnung
- Fahrausweisprüfer und Fahrpersonal gesetzlich besser schützen – durch eine Erweiterung des § 115 StGB auf diese Berufsgruppen
- Konzertierte Sicherheitspartnerschaften mit Polizei, Justiz, Ordnungsbehörden und Sozialträgern stärken – für gemeinsame Lagebilder, Präsenz, Hilfeangebote
- Förderung sicherer Haltestellen – mit Blick auf Beleuchtung, Sauberkeit, Übersichtlichkeit und Notrufsysteme
VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Sicherheit im ÖPNV ist ein zentrales Versprechen – gegenüber unseren Fahrgästen, aber genauso gegenüber unseren Kollegen im Fahrdienst. Wir brauchen klare gesetzliche und ordnungspolitische Rückendeckung. Und wir brauchen einen breiten öffentlichen Diskurs, der auf Fakten basiert – nicht auf Vorurteilen.“
Branche investiert
Die Verkehrsunternehmen und -verbünde investieren seit Jahren in die Sicherheit: mit Videoüberwachung, Sicherheits- und Prüfpersonal, Deeskalationstrainings, Notrufeinrichtungen und einer Vielzahl technischer Maßnahmen. Dennoch bleibt der Handlungsspielraum begrenzt:
- Kein Hausrecht an Haltestellen im öffentlichen Raum
- Keine hoheitlichen Befugnisse zur Durchsetzung von Regeln
- Begrenzte finanzielle Ressourcen für flächendeckende Präsenz
- Beförderungspflicht: Störer nur in engen Grenzen ausschließbar
„Wir brauchen eine ehrliche politische Diskussion. Der ÖPNV ist kein Kriminalitätsschwerpunkt – aber die subjektive Unsicherheit vieler Menschen ist real. Deshalb müssen wir nicht nur in Technik, sondern vor allem in Präsenz, Kommunikation und Kooperation investieren“, so Wolff.
Die Fakten
- Nur rund 10 % der relevanten Gewaltdelikte in Großstädten passieren im ÖPNV
- 40 % der ÖPNV-Beschäftigten erleben mindestens einmal im Jahr Gewalt, meist verbal
- Über 50 % der Fahrgäste fühlen sich nachts nicht sicher – obwohl statistisch selten etwas passiert
- 123 Übergriffe pro eintausend Mitarbeitende werden jährlich gemeldet, darunter viele im Begleit- und Kontrollpersonal
„Der ÖPNV ist objektiv sicherer als sein Ruf – aber das allein reicht nicht. Das Gefühl der Sicherheit entscheidet mit über die Akzeptanz des Bus- und Bahnsystems im Land. Deshalb müssen wir gemeinsam mehr tun, um Präsenz zu zeigen, Hilfe sichtbar zu machen und Unsicherheiten zu entkräften“, so Wolff abschließend.
Das Positionspapier „Sicherheit (Security) im öffentlichen Personenverkehr – Fakten, Mythen und Handlungsbedarf von Branche und Politik“ finden Sie in unserem Anhang.