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Rechtstipp: Wenn Schlaglöcher Fahrzeugschäden verursachen

Der ACE informiert, was bei schadhaftem Straßenbelag zu beachten ist und was man tun sollte, wenn das Fahrzeug dadurch beschädigt wird.

Fahrzeugfahrer sollten Schlaglochschäden der zuständigen Behörde melden und bei einem möglichen Schaden am eigenen Fahrzeug schnellstmöglich anhalten. Foto: Pixabay
Fahrzeugfahrer sollten Schlaglochschäden der zuständigen Behörde melden und bei einem möglichen Schaden am eigenen Fahrzeug schnellstmöglich anhalten. Foto: Pixabay

Aktuell ist laut dem ACE besondere Vorsicht vor Schlaglöchern geboten. Denn durch Temperaturschwankungen wie insbesondere den Wechsel von Frost und Tauwetter entstehen in den Wintermonaten häufig Risse im Straßenbelag, die schnell größer werden. Beschädigte Straßen können dann schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsteilnehmer haben.

Kleines Loch – großer Schaden
Schäden am Fahrzeug drohen immer. Da ist es laut dem ACE egal, wie hoch die Geschwindigkeit ist, mit der man durch ein Schlagloch fährt. Denn wenn ein Auto aufsetzt, können sowohl die Karosserie als auch der Auspuff beschädigt werden. Wer mit hohem Tempo durch ein Schlagloch fährt, riskiert darüber hinaus auch Schäden an der Lenkung, der Radaufhängung, den Reifen und den Felgen.

Um Schäden vorzubeugen, helfe es nur, vorausschauend und vorsichtig zu fahren, Warnschilder und Tempolimits ernst zu nehmen und die Fahrweise der Witterung und dem Straßenzustand anpassen, so der ACE. Bei Pfützen sei besondere Vorsicht angebracht, denn sie würden nicht selten Straßenschäden verbergen.

Durchs Schlagloch gefahren – was nun?
Nicht immer ist es allerdings möglich, Straßenschäden zu umfahren. Denn wer beispielsweise nicht ausweichen kann, ohne in den Gegenverkehr zu geraten, muss das geringere Übel in Kauf nehmen und durchs Schlagloch fahren. Anschließend ist es nach Angaben des ACE aber ratsam, sehr genau auf verdächtige Geräusche zu achten. Diese können dann beispielsweise auf einen kaputten Auspuff hindeuten.

Bei kleinsten Veränderungen, die auch die Lenkung betreffen können, gelte es, anzuhalten und den Pannendienst zu rufen. Auch Schäden an den Felgen seien nicht zu unterschätzen, denn Luftverlust, Reifenschäden, Vibrationen oder Folgeschäden seien möglich.

Bei einer gebrochenen Felge könne es sogar zu einem Verlust der Fahrzeugkontrolle kommen. Je nach Beschädigung könnte höchstens noch vorsichtig direkt in die nächste Werkstatt gefahren werden, so der ACE.

Damit die Gefahr weiterer Pannen und Unfälle möglichst zeitnah ausgeräumt werde, sollte man Straßenschäden bei der zuständigen Verwaltung melden. Manche Städte und Gemeinden würden zu diesem Zweck sogar Online-Formulare anbieten.

Wer haftet bei nötiger Reparatur?
Bei entstandenen Schäden sollten Betroffene laut ACE unbedingt sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und die Polizei verständigen. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, kann den Schaden melden und die Reparaturkosten erstattet bekommen. Wer dagegen keine Vollkaskoversicherung besitzt, hat unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz vom zuständigen Straßenbaulastträger. Denn diese sind für den verkehrssicheren Zustand von Straßen und Wegen verantwortlich.

Je nach Straße handelt es sich dabei meist um die Kommune, teils aber auch um das Land oder den Bund. Im Zweifel gibt die Kommune darüber Auskunft. Der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers steht allerdings die Pflicht aller Autofahrenden gegenüber, ihre Fahrweise an den Straßenzustand und die Witterung anzupassen. Weist die Fahrbahn also Schäden auf und die Geschwindigkeit wurde nicht entsprechend reduziert, schwindet die Chance auf Schadenersatz vom Straßenbaulastträger.

Wie geht man bei einer Schadenersatzforderung vor?
Um mit der Forderung nach Schadenersatz vom Straßenbaulastträger erfolgreich zu sein, ist es nach Angaben des ACE hilfreich, den Pannenfall besonders genau zu dokumentieren. Denn wer Anspruch erhebt, muss entweder eine Verletzung der regelmäßigen Kontrollpflicht, also ein schuldhaftes Übersehen von Schlaglöchern, oder ein Unterlassen der Beseitigung von Schlaglöchern nachweisen.

Schon durch ein Schild, das vor den Straßenschäden warnt, können mögliche Haftungsansprüche ausgeräumt werden und die Reparaturkosten müssen selbst getragen werden. Zeugenaussagen und Fotos der genauen Verkehrssituation, insbesondere bei nicht aufgestellter Beschilderung, können in solchen Fällen helfen. Auch sind der Einsatzbericht und die ergriffenen Maßnahmen der Polizei häufig dienlich, um nachzuweisen, dass die Schäden am Auto mit dem Durchfahren der defekten Straßenstelle entstanden sind.

Es empfiehlt sich laut ACE, eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um die Erfolgschancen zu prüfen. Ist es realistisch, gegen den Straßenbaulastträger vorzugehen, sollte diesem der Schaden gemeldet und mit Fotos sowie einem Kostenvoranschlag oder Gutachten dokumentiert werden.

Lehnt die Behörde oder die Versicherung die Schadensübernahme dagegen ab, bestehe die Möglichkeit einer Klärung vor Gericht. Eine bestehende Rechtsschutzversicherung, zumindest für Verkehrsrecht, übernehme in der Regel die Kosten für Anwalt und Verfahren