Rechtstipp: Was tun mit Anhörungsbogen nach Verkehrsverstoß?
Wenn eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, haben Betroffene nach Expertenangaben das grundgesetzlich garantierte Recht zu schweigen. Damit müssen diese sich beim Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zu dem vorgeworfenen Sachverhalt zu äußern.
Angaben zur Person verpflichtend
Allerdings ist man verpflichtet, Angaben zur eigenen Person zu machen und damit den eigenen vollständigen Namen, die Wohnanschrift, das Geburtsdatum und den Geburtsort zu nennen. Diese Angaben hat die Behörde laut Rechtsexperten aber zumeist schon erfasst und im Anhörungsbogen aufgeführt. Nur wenn die im Anhörungsbogen bereits aufgeführten Angaben zur Person falsch sind, müssen der Behörde die korrigierten Angaben mitgeteilt werden.
Keine Angaben zur Sache ohne vorherige Akteneinsicht
Ansonsten kann der Anhörungsbogen laut Rechtsexperten fast ignoriert werden. Zudem ist es sinnvoll, keine Angaben zur Sache zu machen, ohne die Ermittlungsakte zu kennen. Denn nur dann kann man abschätzen, welche Beweise der Behörde vorliegen, und inwieweit eine Einlassung ratsam ist.
Auch wenn dem Betroffenen ein Aussageverweigerungsrecht zusteht und vorschnelle Einlassungen zu vermeiden sind, so räumt die Ermittlungsbehörde mit Zusendung des Anhörungsbogens die Möglichkeit ein, von dem ebenfalls grundgesetzlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör Gebrauch zu machen. Denn eine bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Entscheidung darf nicht getroffen werden, ohne dass dem Betroffenen zuvor die Gelegenheit gegeben wurde, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, als Betroffener seine Sichtweise darzulegen, so Rechtsexperten. Wenn der Sachverhalt beispielsweise von der Behörde unzutreffend dargestellt wird, kann mitgeteilt werden, was sich wirklich ereignet hat. Möglicherweise können dafür sogar Beweise benannt werden wie Zeugen, beispielsweise Beifahrer, anwesende Freunde oder Familienangehörige, die die eigene Sichtweise bestätigen können.
Eine solche Einlassung sollte aber laut Experten immer erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte erfolgen. Diese kann über einen Rechtsanwalt genommen werden.
Frist im Anhörungsbogen
Der Anhörungsbogen enthält immer eine Frist, in der Regel zwei Wochen, innerhalb derer geantwortet werden soll. Da Betroffene über ein Aussageverweigerungsrecht verfügen, brauchen sie diese nicht einzuhalten. Sofern diese zunächst die Ermittlungsakte einsehen und sich eine anschließende Einlassung vorbehalten wollen, können sie der Behörde mitteilen, dass sie sich erst nach Akteneinsicht weiter äußern können.
Was steht in der Ermittlungsakte?
Geht es um einen Verkehrsverstoß im Autoverkehr, so wird beispielsweise bei „geblitzten“ Geschwindigkeitsverstößen, oft nur der Fahrzeughalter angeschrieben, da wegen des fotografierten Kennzeichens nur dieser ermittelt werden kann. Verantwortlich für die Ordnungswidrigkeit ist aber immer nur der Fahrer selbst, den die Behörde möglicherweise nicht kennt.
Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Da kann es laut Rechtsexperten je nach Fall ratsam sein, gar keine Angaben zu machen, damit die Behörde keine Ermittlungen gegen den wahren Verkehrssünder einleiten kann. Denn die meisten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren bereits nach drei Monaten. Wenn die Bußgeldbehörde bis dahin nicht Ermittlungen gegen den richtigen Betroffenen bekanntgegeben hat, wie etwa durch Zustellung des Anhörungsbogens, kann das Verfahren nicht mehr gegen diese Person betrieben werden.
Die Bußgeldbehörde sollte bei Erhalt des Anhörungsbogens zudem nicht angerufen werden, um die Sache telefonisch zu klären. Solche Gespräche verlaufen nach Expertenangaben meist nicht im Sinne des Betroffenen. Denn Gesprächsnotizen des Sachbearbeiters könnten sich im weiteren Ermittlungsverfahren dann zu Lasten des Betroffenen auswirken.
Auch sei davon abzuraten, eine andere Person wahrheitswidrig als Fahrer zu benennen, weil diese vielleicht noch keine Punkte in Flensburg hat. Eine falsche Verdächtigung ist eine Straftat nach Paragraph 164 StGB.
Fahrverbot bei Lkw-Fahrern verhindern
Ein Rechtsanwalt hingegen kann Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde nehmen und danach eine auf die Ermittlungsakte abgestimmte Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Dann kann es auch sinnvoll sein, sich zur Sache einzulassen, was ebenfalls der Rechtsanwalt übernehmen kann.
So kann das Bußgeldverfahren beispielsweise bereits an formalen oder technischen Mängeln im Ermittlungsverfahren scheitern, etwa bei einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung oder einem unzureichend durchgeführten Atemalkoholtest. Oder der Fahrer ist auf dem aufgenommenen Blitzer-Foto nicht ausreichend zu erkennen.
Bei Berufskraftfahrern, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, kann möglicherweise auch aufgrund besonderer Härte ein Fahrverbot verhindert werden.
Bei einer existierenden Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Anwaltskosten für die Verteidigung in Bußgeldverfahren zudem meistens von der Rechtsschutzversicherung übernommen.