PKW

DSLV: Logistik braucht Entlastung beim Strompreis für E-Flotten

Die Branche investiert aufwändig in E-Flotten, bleibt aber bei der Stromsteuer unberücksichtigt. Der Verband fordert jetzt eine Gleichbehandlung mit der Industrie.

Elektrifizierung im Güterverkehr: Viele Logistikbetriebe investieren in strombasierte Technik – von E-Lkw bis Kühlinfrastruktur. (Foto: C. Harttmann)
Elektrifizierung im Güterverkehr: Viele Logistikbetriebe investieren in strombasierte Technik – von E-Lkw bis Kühlinfrastruktur. (Foto: C. Harttmann)

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik hat die Bundesregierung aufgefordert, die Logistikbranche in die geplante Stromsteuerentlastung einzubeziehen. Hintergrund ist die Entscheidung des Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2025, auf eine allgemeine Absenkung der Stromsteuer zu verzichten. Stattdessen sollen ab dem kommenden Jahr lediglich das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft vom ermäßigten Steuersatz profitieren. Dienstleistungsbranchen wie die Logistik bleiben von dieser Maßnahme ausgeschlossen.

Somit greife die Begründung der Bundesregierung, die Entlastung solle unabhängig von der Unternehmensgröße oder Stromintensität gelten, in der Praxis zu kurz, konstatiert der DSLV. Zwar werde die Stromsteuer für bestimmte Industriezweige auf das europäische Mindestmaß reduziert, andere Branchen mit hohem Energiebedarf profitieren jedoch nicht. Dem Speditionsverband zufolge trifft dies insbesondere auf Logistikunternehmen zu, die Kühlketten für Lebensmittel oder Medikamente absichern müssen und damit ebenfalls einen hohen Stromverbrauch aufweisen.

„Auch der nicht-industrielle Mittelstand – dazu zählen zahlreiche Logistikunternehmen – kämpft mit zu hohen Energiekosten“, heißt es in der Mitteilung. Viele dieser Unternehmen stehen im direkten Wettbewerb mit Anbietern aus dem europäischen Ausland, wo die Stromkosten teils deutlich niedriger liegen.

Die Bundesregierung verweist ihrerseits in einer Mitteilung vom 26. Juni 2025 darauf, dass neben der fortgeführten Stromsteuervergünstigung für bestimmte Branchen auch die Gasspeicherumlage abgeschafft und ein Teil der Übertragungsnetzentgelte übernommen werde. Diese Maßnahmen sollen der Regierung zufolge die Strompreise ab Januar 2026 um zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde senken.

Eine flächendeckende Stromsteuerabsenkung, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen war, wurde allerdings aus haushaltspolitischen Gründen zurückgestellt. Laut dem Bundesfinanzministerium würde eine solche Maßnahme den Staat jährlich rund 5,4 Milliarden Euro kosten. Weitere Entlastungsschritte stellt die Bundesregierung in Aussicht, sobald finanzielle Spielräume bestehen.

Dem DSLV reicht das nicht. Er sieht angesichts der fortschreitenden Elektrifizierung von Nutzfahrzeugflotten die Logistikbranche zunehmend als stromintensiv an. Daher fordert Hauptgeschäftsführer Frank Huster:

„Angesichts dessen müssen auch systemrelevante Dienstleistungsbranchen in politische Entscheidungen für einen wettbewerbsfähigen Strompreis einbezogen werden.“

Der Verband appelliert an die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen einzulösen und die Stromsteuer auf breiter Basis abzusenken – zumindest aber auf energieintensive Logistikunternehmen auszuweiten.