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Australien: Pflicht zur Schädlingsbehandlung für Importe 2025/26

Um die Ausbreitung der Marmorierten Baumwanze zu stoppen, fordert Australien ab September 2025 strenge Behandlungsauflagen für Importe aus 41 Ländern.

Container im Hafen vor der Verschiffung nach Übersee. (Foto: Rentokil Initial)

Das australische Landwirtschaftsministerium hat für die Saison 2025/26 erneut eine Behandlungspflicht für bestimmte Warengruppen eingeführt, die per Seefracht aus definierten Risikoländern nach Australien und Neuseeland transportiert werden. Nach Angaben der Behörde gilt die Vorgabe vom 1. September 2025 bis zum 30. April 2026. Ziel ist es, die Einschleppung der Marmorierten Baumwanze zu verhindern. Der Schädling stammt ursprünglich aus Asien und verursacht erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen.

Betroffene Güter und Risikoländer

Die Bestimmungen erfassen eine Vielzahl von Produkten, darunter Waren aus Holz, Kork, Aluminium, Teppiche, Gestein sowie Glas-, Eisen- und Stahlprodukte. Insgesamt hat Australien 41 Herkunftsländer als Risiko eingestuft. Zu diesen zählen unter anderem Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Spanien und Italien.

Vorgaben zu Ort und Zeitpunkt der Behandlung

Nach Angaben der australischen Behörden hängt der vorgeschriebene Ort der Behandlung von der Verladeart ab. Vollcontainerladungen können entweder im Exportland oder nach der Ankunft in Australien behandelt werden. Sammelladungen im Sammelcontainer müssen dagegen vor der Verschiffung in Europa behandelt werden. Bei offenen Containern, Fahrzeugen, Flat Racks und Break Bulk besteht eine verpflichtende Behandlung im Exportland.

Für alle an Land behandelten Container gilt eine maximale Frist von 120 Stunden bis zur Verladung auf das Schiff. Diese Regelung gilt für Australien jedoch nur bis zum 1. Dezember 2025.

„Die BMSB-Bestimmungen der australischen Regierung sind sehr streng und werden bei der Einfuhr ohne Ausnahmen durchgezogen“, erklärt Stefan Hilse, Category Director bei der S&A Service und Anwendungstechnik GmbH. „Aufgrund unserer Zertifizierung durch das australische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft und unserer langjährigen Erfahrung bei allen Arten von Transporten nach Australien und Neuseeland können wir Export-Waren sicher und effektiv von Schädlingen befreien"

Zugelassene Methoden und Bedingungen

Die australische Regierung erkennt sowohl Hitzebehandlungen als auch Begasungen mit Sulfurylfluorid, Brommethyl oder Ethylformiat an. In Deutschland ist neben der Hitzebehandlung ausschließlich die Begasung mit Sulfurylfluorid zugelassen. Während einer Begasung muss laut Vorgabe eine Mindesttemperatur von 10 Grad Celsius im Container herrschen.

Die Waren sowie die Verpackungseinheiten müssen für die Begasung geeignet sein. Gasdichte Umhüllungen wie eingeschweißte Paletten sind unzulässig. Laut den Bestimmungen wird stattdessen eine offene Umhüllung, etwa durch Netze, gefordert. Zudem muss im Container ausreichend Platz vorhanden sein, damit sich das Gas gleichmäßig verteilen kann.

Folgen bei fehlendem Zertifikat

Eine Entladung der Ware in Australien ist nur mit einem gültigen BMSB Treatment Certificate möglich. Liegt dieses Dokument nicht vor, können die Behörden die Vernichtung der Ware anordnen oder eine Rückverschiffung auf Kosten des Versenders verlangen. Exportierende Unternehmen sind daher verpflichtet, vorab zu prüfen, ob ihre Produkte zu den risikobehafteten Warengruppen zählen. Sie müssen darüber hinaus die zusätzlichen Behandlungskosten sowie mögliche Verzögerungen in der Lieferkette einkalkulieren.

Zertifizierte Behandlungsunternehmen in Deutschland

In Deutschland zählt die S&A Service und Anwendungstechnik GmbH nach eigenen Angaben zu den wenigen Unternehmen, die derzeit von den australischen Behörden für die Durchführung der vorgeschriebenen Behandlungen zugelassen sind. Das Unternehmen wird regelmäßig auditiert und verfügt über beheizbare Hallen, sodass die Behandlungen auch in den Wintermonaten möglich sind. (av)