Energiesteuer: BWVL fordert Gleichbehandlung von Wasserstoffmotoren
Die steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff für Brennstoffzellen und Wasserstoff für Wasserstoffmotoren ist aus Sicht des Bundesverbands für Eigenlogistik & Verlader (BWVL) nicht gerechtfertigt. In einem offenen Brief an die Politik fordert der Verband gemeinsam mit 36 weiteren Unternehmen und Verbänden eine Energiesteuerbefreiung für den Wasserstoffmotor.
Wettbewerbsverzerrung durch steuerliche Unterschiede
Laut der aktuellen EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) ist Wasserstoff für Brennstoffzellen von der Energiesteuer befreit, während Wasserstoff, der in Verbrennungsmotoren eingesetzt wird, weiterhin besteuert wird. Diese steuerliche Differenzierung sei laut BWVL nicht nachvollziehbar, da beide Technologien in der EU-CO2-Flottenregulierung als „Zero Emission“ eingestuft sind.
Die EU-Energiesteuerrichtlinie legt seit 2003 Mindeststeuersätze für Energieerzeugnisse und Elektrizität innerhalb der EU-Mitgliedstaaten fest. Ziel ist es, durch eine harmonisierte Besteuerung Marktverzerrungen zu vermeiden und energiepolitische sowie umweltbezogene Ziele zu unterstützen. In ihrer aktuellen Fassung führt sie jedoch zu einer ungleichen Behandlung unterschiedlicher Wasserstofftechnologien.
Die unterschiedliche Besteuerung hat laut BWVL nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge, sondern führt auch dazu, dass viele Wasserstofftankstellen aus steuerrechtlicher Vorsicht keine Betankung von Wasserstoffmotoren zulassen. Zwar wurde mit einer Zoll-Fachmeldung im September 2024 eine Möglichkeit geschaffen, mittels Tankkarten zwischen den beiden Technologien zu unterscheiden, doch die steuerliche Benachteiligung des Wasserstoffmotors bleibt bestehen. Dies hemme die Marktentwicklung und müsse daher behoben werden.
Handlungsbedarf auf nationaler Ebene
Da eine schnelle Einigung auf EU-Ebene nicht zu erwarten sei, verweist der BWVL auf eine bestehende Regelung in der EU-Energiesteuerrichtlinie, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen zu gewähren. Vor diesem Hintergrund ruft der Verband gemeinsam mit den weiteren Unterzeichnern die Bundesregierung dazu auf, eine Energiesteuerbefreiung für den Wasserstoffmotor umzusetzen und diese bei der EU-Kommission notifizieren zu lassen.
Als Begründung führt der BWVL an, dass Wasserstoffmotoren mit Kraftstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen lokal CO2-frei betrieben werden können. Zudem sei der Energiebedarf für die Wasserstofferzeugung bereits hoch besteuert, während in anderen Bereichen, etwa bei der batterie- und brennstoffzellenelektrischen Mobilität, steuerliche Anreize geschaffen wurden.
Darüber hinaus weist der BWVL darauf hin, dass zahlreiche Entwicklungsaktivitäten zum Wasserstoffmotor in Industrie, Forschung und Universitäten auf das Niveau von Pilotprojekten hindeuten. Erste Kleinserien könnten bald auf den Markt kommen.
Technologie mit Potenzial
Der BWVL hebt hervor, dass die Förderung des Wasserstoffmotors nicht nur die Verbreitung von Wasserstoff im Verkehr beschleunigen, sondern auch einen wichtigen Impuls für die Wasserstoffwirtschaft setzen könnte.
„Ein schrittweiser Übergang von fossil-basiertem zu grünem Wasserstoff verbindet notwendigen Pragmatismus mit richtiger klimapolitischer Zielsetzung“, heißt es in dem offenen Brief.
Auch mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit sei eine Förderung des Wasserstoffmotors von Bedeutung. Länder wie die USA, China und Indien setzen zunehmend auf diese Technologie. Deutschland und Europa müssten daher handeln, um in der globalen Transformation der Industrie und Technologie nicht ins Hintertreffen zu geraten.