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Rechtstipp: Was es bei Bußgeldern aus dem Ausland zu beachten gilt

Bußgeldbescheide aus dem Ausland sollten keinesfalls ignoriert werden - denn sie können auch in Deutschland vollstreckt werden. Wo es besonders teuer wird, verraten die Rechts-Experten des ADAC.

Wer im Ausland zu schnell, alkoholisiert oder mit Handy in der Handy am Steuer sitzt, hat teils hohe Bußgelder zu zahlen, so der ADAC. (Symbolbild: Pixabay)

Den Juristen des ADAC zufolge ist vor allem in Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz mit besonders hohen Bußgeldern zu rechnen.

Zu schnell unterwegs

So würden beispielsweise in Norwegen für Geschwindigkeitsverstöße um 20 km/h mindestens 610 Euro fällig, in den Niederlanden 225 Euro und in Schweden 215 Euro.

In Finnland sind es laut ADAC 200 Euro und in der Schweiz 190 Euro. In Deutschland müsste man mindestens 60 Euro zahlen.

Alkohol am Steuer

Setzt man sich alkoholisiert ans Steuer, kann dies in vielen Ländern sehr teuer werden. Hohe einkommensabhängige Strafen gibt es nach Angaben des Automobilclubs in den skandinavischen Ländern Dänemark, Finnland und Schweden.

Ebenfalls teuer würde dies in der Schweiz (ab 635 Euro bei 0,5 Promille), Polen (ab 600 Euro bei 0,2 Promille), Norwegen (ab 560 Euro bei 0,2 Promille) und Italien (ab 545 Euro bei 0,5 Promille). In Deutschland seien bei 0,5 Promille mindestens 500 Euro fällig.

Falschparken

Und wie steht es mit Falschparken aus? In den Niederlanden könnte ein Bußgeld ab 120 Euro, in Ungarn ein Bußgeld bis zu 390 Euro und Estland bis zu 200 Euro anfallen. Laut ADAC kann in Deutschland ein Parkverstoß zwischen 10 und 110 Euro kosten.

Handy am Steuer

Für die Nutzung des Smartphones am Steuer müsse man in den Niederlanden 430 Euro zahlen, in Norwegen kostet ein Handyverstoß 875 Euro. Den ADAC-Juristen zufolge werde dafür in Deutschland ein Bußgeld ab 100 Euro fällig.

Besser gleich zahlen

Bei sofortiger oder zeitnaher Zahlung des Bußgeldes gewähren manche Länder einen Rabatt – darauf verweisen die Rechtsexperten.

In Spanien erhalte man bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen einen Rabatt von 50 Prozent - und in Italien 30 Prozent Rabatt, wenn man die Geldbuße innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids zahlt.

Nicht zu empfehlen sei es, den Bußgeldbescheid nicht zu beachten und zu hoffen, dass nichts passiert. Denn nichtbezahlte Bußgelder aus anderen EU-Ländern können ab einem Betrag von 70 Euro (Bußgelder aus Österreich bereits ab 25 Euro) auch in Deutschland vollstreckt werden, erklärt der Automobilclub. Seit dem 1. Mai 2024 gelte dies auch für Bußgelder aus der Schweiz.

Punkte in Flensburg?

Für die Eintreibung zuständig ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz, so die ADAC-Juristen. Hingegen bestehe für private Inkassodienstleister keine Möglichkeit, hierzulande öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen.

Punkte und Fahrverbote können jedoch derzeit nur in dem Land verhängt werden, in welchem der Verkehrsverstoß auch begangen wurde. Für einen Verkehrsverstoß beispielsweise in Italien drohe demzufolge kein Eintrag im Flensburger Punkteregister. Allerdings arbeite die EU daran, dass Fahrverbote EU-weit vollstreckt werden können