Bundesrechnungshof kritisiert: Autobahn-Brückensanierung bleibt hinter Plan zurück
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in einer aktuellen Unterrichtung vor, das eigene Brückenmodernisierungsprogramm deutlich zu schönzurechnen. Entgegen den Angaben des Ministeriums sei das Programm „bei Weitem nicht im Zeitplan“. Das geht aus einem Bericht der Bundeshaushaltsordnung hervor, den der Haushaltsausschuss des Bundestages unter dem Titel „Über die schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen“ erhalten hat.
Zugrunde liegt eine Bilanz des BMDV aus dem März 2022. Damals hatte das Ministerium den Zustand der Brücken an Bundesfernstraßen untersucht. Besonders auf Autobahnen besteht eine Brücke häufig aus mehreren Teilbauwerken, jeweils für jede Fahrtrichtung. Laut Bundesrechnungshof wurden rund 8.100 Teilbauwerke an Autobahnbrücken – etwa ein Drittel aller betrachteten – sowie etwa 3.000 Teilbauwerke an Bundesstraßen als modernisierungsbedürftig eingestuft. Diese Bauwerke sollen entweder verstärkt oder vollständig erneuert werden.
Infolge dieser Bestandsaufnahme startete das Ministerium ein umfassendes Modernisierungsprogramm. Die Autobahn GmbH des Bundes wurde mit der Umsetzung beauftragt. Zunächst sollten rund 5.000 besonders kritische Teilbauwerke modernisiert werden. Ab dem Jahr 2026 sollte die Zahl der Modernisierungen auf 400 Teilbauwerke jährlich steigen. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs hätten jedoch bereits seit 2022 im Schnitt mehr als 450 Teilbauwerke pro Jahr erneuert werden müssen, um das gesetzte Ziel bis 2032 zu erreichen.
Kritisch sieht der Rechnungshof vor allem die im September 2024 vom Ministerium gezogene Zwischenbilanz. Diese sei deutlich zu positiv ausgefallen, weil das BMDV alle durch die Autobahn GmbH fertiggestellten Teilbauwerke als Programmfortschritt gewertet habe. Dabei habe ein erheblicher Teil der Bauwerke die Kriterien des Modernisierungsprogramms nicht erfüllt. Auch die tatsächliche Zahl der erforderlichen Modernisierungen sei vom Ministerium zu niedrig angegeben worden. Der Bundesrechnungshof urteilt:
„Beides lässt den Programmerfolg zu positiv erscheinen.“
In der Praxis liege die Umsetzung weit hinter den Planungen zurück. Laut Bericht wurden in den letzten drei Jahren nur etwa 40 Prozent der vom BMDV vorgesehenen Bauwerksmodernisierungen umgesetzt. Besonders drastisch sei der Rückstand im laufenden Jahr 2024: Statt der geplanten 280 Teilbauwerke habe die Autobahn GmbH lediglich 69 modernisiert. Aus Sicht des Rechnungshofs ist bereits jetzt absehbar, dass auch in den kommenden Jahren die Vorgaben nicht erreicht werden.
„Die Differenz zwischen modernisierten Teilbauwerken und geplanten Modernisierungen gemäß Brückenmodernisierungsprogramm wird jährlich weiter wachsen“, heißt es im Bericht.
Ein weiteres Problem betrifft die Finanzierung. Die Mittel für das Programm seien im Bundeshaushalt intransparent veranschlagt. Die Autobahn GmbH könne nicht beziffern, wie viel sie jährlich für die Brückensanierung ausgibt. Daraus folgert der Bundesrechnungshof:
„Das BMDV kann nicht beurteilen, in welchem Umfang die Mittel erhöht werden müssten.“
Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, einen eigenen Haushaltstitel für die Brückenmodernisierung einzurichten, um mehr Transparenz und Planungssicherheit zu schaffen.
Auch die Finanzierung über das neu geschaffene Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro sei offen. Ob daraus Mittel für die Verkehrsinfrastruktur und speziell für Brücken zur Verfügung stehen, sei unklar. Falls das Sondervermögen zum Einsatz komme, müsse es ebenfalls den Grundsätzen der verbindlichen Haushaltsplanung folgen, so der Bundesrechnungshof.
Die Kritik des Rechnungshofs stellt das bislang kommunizierte Fortschrittsbild der Bundesregierung in Frage. Für Unternehmen im Güterverkehr, die auf intakte Infrastruktur angewiesen sind, bleibt damit die Modernisierung der Brücken eine offene Baustelle – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne.