Technik, Kabotage, Ruhezeit: BALM deckt Mängel bei Lkw-Kontrollen auf
Im Juni 2025 hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bundesweite Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Ziel der Maßnahmen war die Überprüfung der Einhaltung von Kabotagebestimmungen, des Verbots der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug sowie technischer Vorschriften im Rahmen der Technischen Unterwegskontrolle (TUK). Wie das Bundesamt meldet, fanden die Aktionen insgesamt 107 Kontrollstellen an drei Kontrollterminen statt: 4./5., 9./10. und 24./25. Juni 2025.
Kontrollschwerpunkt Kabotage
Zur Überwachung der Kabotage seien 1.451 Rechtsgebietskontrollen durchgeführt worden, so die Mitteilung. Dabei stellten die Kontrollkräfte 58 Beanstandungen fest, die insgesamt 139 Verstöße beinhalteten. Die Auswahl der Kontrollorte konzentrierte sich auf Strecken mit hohem Aufkommen gebietsfremder Fahrzeuge, Verkehrsknotenpunkte sowie Standorte großer Verlader, Logistik- und Versandhandelsunternehmen.
Ruhezeitüberwachung im Fokus
Im Rahmen der Überprüfung zur Einhaltung des Verbots, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, wurden 437 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 78 Verstöße festgestellt. Diese Maßnahme diente der Durchsetzung der EU-Vorgaben zur sozialen Regelung im Straßenverkehr.
Technische Mängel bei Unterwegskontrollen
Darüber hinaus führten Technikexperten des BALM 108 Kontrollen zur technischen Beschaffenheit von Fahrzeugen durch. Hierbei wurden 35 Verstöße gegen technische Vorschriften festgestellt. Ziel dieser Kontrollen war die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch frühzeitige Erkennung von Mängeln.
Begleitende Maßnahmen und Kooperation
Im Bereich der Außenstelle Mainz wurde das BALM bei den Kontrollen am 5. und 24. Juni durch Kräfte der örtlich zuständigen Verkehrspolizeien sowie des Zolls unterstützt. Die Auswahl der Kontrollorte orientierte sich an vorherigen Erkenntnissen, Erfahrungswerten aus dem Kontrolldienst sowie dem erwarteten Verkehrsaufkommen.
Finanzielle Auswirkungen
Im Zuge aller durchgeführten Rechtsgebietskontrollen wurden im Juni Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 175.061,58 Euro erhoben. Das BALM weist darauf hin, dass die Ergebnisse dieser Schwerpunktaktionen nicht als repräsentativ für die Gesamtlage im deutschen Straßengüterverkehr gewertet werden können.
Fortsetzung geplant
Die bundesweiten Kontrollmaßnahmen des BALM zu den Themen Kabotage, Ruhezeiten und technische Fahrzeugkontrollen sollen fortgeführt werden. Ziel bleibt die konsequente Durchsetzung geltender Vorschriften im Straßengüterverkehr. (av)