Rechtstipp: Zeitumstellung – muss die "verlorene" Stunde nachgeholt werden?
Die Zeitumstellung auf die Sommerzeit ist laut Arag-Experten in Deutschland gesetzlich verankert und erfolgt gemäß dem Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) sowie der darauf basierenden Sommerzeitverordnung.
Die Sommerzeit ist eine Abweichung von der Mitteleuropäischen Zeit (MEZ), die während der Wintermonate gilt und bedeutet eine Vorverlagerung der Zeit um eine Stunde - um das Tageslicht besser auszunutzen, so heißt es. Die Zeitumstellung auf Sommerzeit erfolgt in Mitteleuropa jedes Jahr am letzten Sonntag im März.
Nun stellt sich die Frage, wie sich die Umstellung auf Sommerzeit auf die Arbeitszeit derer auswirkt, die nachts arbeiten müssen. Entscheidend ist der Arag zufolge, was im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.
In der Regel verkürze sich für Arbeitnehmer, die in der Nacht arbeiten, die Arbeitszeit um eine Stunde. Diese Stunde werde dann auch nicht vergütet. Die Arag-Juristen verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. (Az.: 7 AZR 276/83).
Zudem entfalle für die verlorene Stunde auch eine eventuelle Nachtschichtzulage. Diese Stunde müsse allerdings nicht nachgeholt werden, Arbeitgeber dürfen demnach nicht verlangen, dass die Arbeitnehmer sie zu einem späteren Zeitpunkt nacharbeiten.
Bei fernen Zielen: vorab informieren
Die meisten modernen Uhren, Smartphones und Smartwatches stellen zwar die Zeit automatisch um, Vorsicht sei aber bei Reisen geboten – vor allem bei Fernzielen ohne Zeitumstellung.
Flugpläne seien an die veränderten Ankunftszeiten zwar angepasst, doch bei Anschlüssen mit lokalen Verkehrssystemen könne es Unstimmigkeiten geben. Nach Empfehlung der Arag-Experten sollte vorab geklärt werden, ob der Reiseplan auch nach der Zeitumstellung noch funktioniert.
Viele Staaten verzichten bereits auf die Zeitumstellung. Nach Angaben der Rechtsexperten haben beispielsweise Brasilien, die Türkei, Südafrika, Indien, Japan, Belarus und China die Zeitumstellung abgeschafft.
In den USA hingegen wird die Zeit noch umgestellt – doch eine Ausnahme bilden Hawaii und Arizona, wo dauerhaft die weltweit anerkannte Standardzeit (UTC, Coordinated Universal Time) gilt.