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Bundestariftreuegesetz: Für die Transportbranche Herausforderung oder Chance?

Die Tarifbindung der Unternehmen stärken – das ist das Ziel des Bundestariftreuegesetzes. Genau das aber kritisiert der DSLV, der vor bürokratischen Hürden und der Haftung für Nachunternehmer warnt.

„Partnerschaft im Fokus: Ein Handschlag zwischen zwei Geschäftsleuten symbolisiert die Zusammenarbeit in der Logistikbranche – doch das Bundestariftreuegesetz stellt neue Herausforderungen an diese Partnerschaften. (Foto: Pixabay)

Der DSLV warnt vor den negativen Auswirkungen des Bundestariftreuegesetzes auf die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Logistikunternehmen.

Mit dem Bundestariftreuegesetz will die Bundesregierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge tarifvertragliche Arbeitsbedingungen des Bundes zur Pflicht machen. Der Entwurf, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt haben, sieht umfassende Regelungen zur Tariftreue ab einem Schwellenwert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer vor.

Tariftreue als Ausführungsbedingung

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Verpflichtung für Auftragnehmer, während der Ausführung eines öffentlichen Auftrags tarifliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehören Entlohnung, bezahlter Mindestjahresurlaub sowie – bei Aufträgen mit einer Dauer über zwei Monate – Höchstarbeits-, Ruhe- und Pausenzeiten. Diese Bedingungen sollen durch eine entsprechende Rechtsverordnung festgelegt werden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich.

„Damit macht die Bundesregierung einen großen Schritt in Richtung tariflich abgesicherte Löhne und Arbeitsbedingungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe des Bundes – das begrüßen wir ausdrücklich“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Aus Sicht des DGB ist das Gesetz ein Hebel für mehr Tarifbindung und fairen Wettbewerb.

Ganz anders bewertet der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik den Vorstoß. Der Verband kritisiert, dass die geplanten Vorgaben tief in betriebliche Gestaltungsspielräume eingreifen. DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster warnt:

„Der Staat darf die Tarifbindung nicht zum Eintrittsticket für öffentliche Aufträge machen.“

Der Verband verweist darauf, dass viele Speditions- und Logistikunternehmen Haustarifverträge oder individuelle, übertarifliche Vergütungsmodelle nutzen, die durch das Gesetz faktisch entwertet würden.

Einbeziehung von Subunternehmen und Haftung

Neben dem Hauptauftragnehmer werden auch Nachunternehmer und von diesen beauftragte Leiharbeitsunternehmen in die Pflicht genommen. Der Auftragnehmer haftet für Verstöße in der Lieferkette wie ein selbstschuldnerischer Bürge – allerdings entfällt diese Haftung, wenn ein entsprechendes Präqualifikationszertifikat vorliegt.

Der DSLV hält diese Nachunternehmerhaftung für besonders problematisch. Durch die Haftung werde das wirtschaftliche Risiko auf Dienstleister verlagert und der Einsatz spezialisierter Subunternehmen in der arbeitsteiligen Logistikpraxis erheblich erschwert.

Huster sieht darin eine „Tarifbindungsgarantie in der gesamten Lieferkette“, die insbesondere den Mittelstand überfordere.

Der DGB hingegen bewertet die Ausweitung auf Subunternehmen als notwendig, um tarifliche Standards wirksam abzusichern. Die vorgesehene Möglichkeit, Nachunternehmer über Zertifikate nachzuweisen, könne zugleich zur Bürokratiebegrenzung beitragen – sofern praxisgerecht ausgestaltet.

Prüfstelle und Kontrollstruktur

Das Gesetz sieht die Einrichtung einer Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vor. Diese soll auf Hinweisbasis kontrollieren, ob Auftragnehmer und ihre Subunternehmen die tariflichen Anforderungen einhalten. Bei Verstößen kann sie Verwaltungsakte erlassen und diese dem Wettbewerbsregister melden.

Eine Kontrollstruktur, deren Aufbau der DSLV ebenfalls ablehnt. Der Verband sieht darin einen kostenintensiven Kontrollapparat, der den bürokratischen Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen weiter erhöht. Huster kritisiert:

„Zukünftig würde ihnen dennoch die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren mit neuen Bürokratiehürden zusätzlich erschwert.“

Auch der DGB plädiert für ein „bürokratiearmes Gesetz“, sieht aber die staatliche Kontrollstruktur als notwendig an, um gesetzliche Vorgaben effektiv umzusetzen. Laut DGB darf Bürokratieabbau nicht zulasten der Durchsetzbarkeit gehen.

Schwellenwert und Ausnahmen

Gelten soll das Gesetz für Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro gelten. Laut DGB ist dieser Schwellenwert zu hoch angesetzt. Körzell warnt, dass damit „27,5 Prozent der jährlich gut 22.000 vom Bund vergebenen Aufträge“ nicht erfasst würden. Er fordert, auch kleinere Vergaben in die Tariftreuepflicht einzubeziehen.

Der DSLV hingegen kritisiert nicht den Schwellenwert, sondern die Ausweitung der Vorschriften auf niedrigschwellige Ausschreibungen. Aus Sicht des Verbands hat die Tarifbindung als faktischen Voraussetzung für die Teilnahme negative Folgen für nicht-tarifgebundene Mittelständler.

Darüber hinaus enthält der Entwurf eine Übergangsregelung: Für Aufträge zur Bedarfsdeckung der Bundeswehr gilt das Gesetz bis Ende 2032 nicht. Diese Ausnahme bewertet der DGB als unverständlich. Körzell fordert eine einheitliche Regelung:

„Billigstangebote dürfen nicht länger den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhalten – das muss auch für die Bundeswehr gelten.“

Begrenzung auf bestimmte Leistungsarten

Das Gesetz soll nur für Leistungen gelten, die im Inland erbracht werden. Zusätzlich wird der Anwendungsbereich auf bestimmte Auftragsarten beschränkt. Vor allem reine Lieferleistungen werden laut DGB nicht vollständig erfasst. Körzell sieht darin eine „erhebliche Einschränkung“, die den Anwendungsbereich des Gesetzes zu stark begrenze.

Gesetzgebungsverfahren in der Kritik

Abschließend äußert der DSLV formale Bedenken am Gesetzgebungsverfahren. Die Verbände hätten nur drei Werktage zur Stellungnahme erhalten – und das mitten in der Sommerpause. Dies lasse laut Huster „zweifeln, wie ernst die Auswirkungen auf betroffene Branchen genommen werden.“

Das geplante Bundestariftreuegesetz stößt in der Logistikbranche auf Widerstand, während Gewerkschaften es als überfällige Maßnahme zur Stärkung der Tarifbindung begrüßen. Streitpunkte sind insbesondere die Einbeziehung von Subunternehmen, die Nachunternehmerhaftung, die Höhe des Schwellenwerts und die Reichweite des Anwendungsbereichs. Das Gesetz soll frühestens am 1. Januar 2026 in Kraft treten und betrifft dann alle neu eingeleiteten Vergabeverfahren des Bundes.