Recht: Doppelt geblitzt – einmal bestraft
Glück für den Raser: Im verhandelten Fall wurde ein Autofahrer am 27. Oktober 2022 in Ludwigsburg innerhalb weniger Sekunden zweimal geblitzt: zunächst mit 80 km/h innerorts (erlaubt 50 km/h) und kurz darauf mit 151 km/h außerorts (erlaubt 80 km/h).
Beide Vorgänge verknüpft
Das Gericht erkannte hierin eine einheitliche Tat, da die Verstöße in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang standen und auf dem einheitlichen Motiv beruhten, die Strecke möglichst schnell zurückzulegen. Dazu erklärte das Gericht Folgendes: Beide Vorgänge sind zeitlich aufs Engste verknüpft.
Den Feststellungen ist zu entnehmen, dass der Betroffene am 27. Oktober 2022 um 21:34 Uhr das Ortsschild am Ausgang der Stadt L. in Fahrtrichtung K. passierte und in der selben Minute, also – da die Tatzeiten nur nach Minuten und nicht auch nach Sekunden festgestellt worden sind – maximal 59 Sekunden später, in gleicher Fahrtrichtung die Messstelle nach der Abfahrt A..
Damit seien beide Vorgänge „demselben Verkehrsvorgang“ zuzuordnen, nämlich dem (pflichtwidrig stark beschleunigten) Geradeausfahren zwischen den Messstellen. Glück für den Angeklagten: Das Gericht sah dessen Geschwindigkeitsüberschreitung als einen Beschleunigungsvorgang an:
„Eine Änderung dieses beschleunigten Geradeausfahrens ist nicht ersichtlich. Lediglich die äußere Situation, nämlich die geltende Geschwindigkeitsregelung, änderte sich.“ Deshalb seien die beiden Verkehrsverstöße sind auch in subjektiver Hinsicht eng miteinander verbunden. „Dass der Betroffene (…) ab dem ersten Geschwindigkeitsverstoß weiter beschleunigt hat, drängt sich auf.“
Bußgeldverfahren wie Strafrecht
Das OLG Stuttgart betonte, dass das Doppelbestrafungsverbot nach § 84 Abs. 1 OWiG auch in Bußgeldverfahren gilt und mehrere Verstöße, die zeitlich, räumlich und innerlich verknüpft sind, nicht künstlich getrennt werden dürfen. Hintergrund: Laut Grundsatz des Doppelbestrafungsverbots darf niemand für dieselbe Tat zweimal bestraft werden. Das OLG Stuttgart stellte klar: In Bußgeldverfahren gilt derselbe Tatbegriff wie im Strafrecht. (Aktenzeichen: 2 ORbs 23 Ss 769/23).
Betroffene in ähnlichen Situationen können rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um ihre Rechte zu wahren.
Was bedeutet das?
Glück gehabt, wenn man zweimal ganz kurz hintereinander geblitzt wird – wobei es sich hier beide Male um erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen handelte.
Quellen: Anwaltverein.de, Bußgeldsiegen.de