Italien: Sondertarife für Wallfahrten, Schüler- und Behindertengruppen in Rom
Seit 21. Dezember 2024 ist es möglich, Zufahrtsgenehmigungen für Rom für Schulausflüge von Kindergärten, Grundschulen und Sekundarschulen der Sekundarstufe I sowie für die Beförderung von Behinderten mit Bussen, die mit einer Plattform zum Ein- und Aussteigen ausgestattet sind, zu erwerben. Die vergünstigten Tarife gelten ausschließlich für Genehmigungen des Typs B. Alle anderen Arten von Genehmigungen (B1, B2, B3, B4, B51, B52, B53, B54) unterliegen den regulären Tarifen.
Antrag bis fünf Werktage vor Anreise einreichen
Um die Tarifermäßigung für Klassenfahrten zu beantragen, muss eine Erklärung des Instituts vorgelegt werden oder das dafür vorgesehene Formular verwendet werden. Der Antrag muss mindestens fünf Werktage vor Anreise eingereicht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Genehmigungen mit einem Rabatt von 30 % zu erwerben, die für die Personenbeförderung auf Diözesanwallfahrten vorgesehen sind, die von den örtlichen Kurien als solche anerkannt sind. Um diesen Rabatt zu beantragen, muss eine Erklärung der Kurie vorgelegt werden.
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