Baden-Württemberg: Neue Betriebsrente für Busfahrer startet 2026
Ab dem 1. Januar 2026 tritt im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württembergs eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge in Kraft. Grundlage ist der Tarifvertrag Nummer 5, den der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen e. V. (WBO) und die Gewerkschaft ver.di vereinbart haben. Die Regelung ist Teil des im Frühjahr 2025 abgeschlossenen Tarifpaketabschlusses.
Aktienbasiertes Sozialpartnermodell
Die sogenannte „BusRente BW“ basiert auf dem Sozialpartnermodell und wird aktiengestützt umgesetzt. Ziel ist es, die Altersvorsorge der Beschäftigten zu stärken und die Attraktivität der Arbeitsbedingungen im privaten Busgewerbe zu erhöhen.
Finanzierung und Beiträge
Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Arbeitgeberanteil wird schrittweise angehoben und beträgt ab 2028 drei Prozent des Bruttogrundlohns. Beschäftigte leisten einen Eigenbeitrag von 0,5 Prozent des Bruttogrundlohns. Die Mittel fließen in einen unabhängig verwalteten Fonds.
Kontrolle durch paritätisch besetzten Sozialbeirat
Für die Überwachung und Weiterentwicklung des Modells ist ein Sozialbeirat zuständig, der paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt ist.
Einbindung in öffentliche Vergaben
Der Tarifvertrag fällt unter das Landestariftreuegesetz Baden-Württemberg. Die Gewerkschaft ver.di fordert die Landkreise als Aufgabenträger auf, die Anwendung der BusRente BW als verbindliche Vergabebedingung in Ausschreibungen aufzunehmen.
Branchenweite Bedeutung
Mit der BusRente BW führt das baden-württembergische Omnibusgewerbe eine der ersten paritätisch organisierten und aktienbasierten Betriebsrenten in Deutschland ein. Das Modell soll zu einer Angleichung der Arbeitsbedingungen an den kommunalen ÖPNV beitragen.