EU-Altfahrzeugverordnung: Lkw- und Bushersteller kritisieren unklare Entsorgungsregeln und hohe Lasten
Das Dossier „Altfahrzeuge“ der Europäischen Union bleibt für Nutzfahrzeughersteller ein kritischer Punkt: Zwar habe der Ausschuss des Europäischen Parlaments am 7. Juli 2025 Fortschritte bei der künftigen Regulierung von Altfahrzeugen erzielt, doch insbesondere Hersteller von Lkw und Bussen sehen sich weiterhin unverhältnismäßig belastet. Darauf weist der europäische Herstellerverband ACEA in einer aktuellen Mitteilung hin.
Recyclingziele: Fortschritte bei Pre-Consumer-Kunststoffen
Ziel der geplanten Verordnung ist eine effizientere Kreislaufwirtschaft im Automobilsektor. Im Zentrum steht das Management von Fahrzeugen am Ende ihrer Lebensdauer, insbesondere mit Blick auf die Rückgewinnung wertvoller und kritischer Rohstoffe.
Die ACEA begrüßt in diesem Zusammenhang die Entscheidung des Parlaments, sogenannte Pre-Consumer-Kunststoffe – also Materialien, die bereits im Produktionsprozess anfallen – auf die Recyclingquote anrechnen zu lassen. Das sei ein wichtiger Schritt, um die Ziele realistisch und mit den derzeitigen Produktionsbedingungen vereinbar zu gestalten.
Zugleich fordert der Verband einen schrittweisen Ansatz bei der Umsetzung. Der Markt verfüge derzeit nicht über ausreichende Mengen hochwertiger, sicherer und automobiltauglicher recycelter Kunststoffe.
Kritik an Herstellerpflichten im Nutzfahrzeugbereich
Scharfe Kritik äußert die ACEA mit Blick auf die Auswirkungen der geplanten Regelung auf Nutzfahrzeughersteller. Diese seien demnach rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt, da sie im Rahmen der Entsorgungsverantwortung für Karosserien haftbar gemacht werden könnten, die sie weder hergestellt noch in Verkehr gebracht haben.
In der Praxis betreffe dies vor allem die Karosserien von Lkw und Bussen, die häufig durch Dritte aufgebaut werden, mit dem Fahrzeug aber gemeinsam bei autorisierten Behandlungseinrichtungen (ATFs) ankommen. Die dadurch entstehende Unklarheit hinsichtlich der Zuständigkeit für Demontage und Entsorgung führe laut ACEA zu rechtlichen Unsicherheiten und potenziellen Zusatzkosten für Hersteller.
Die ACEA spricht sich dafür aus, Karosserien – wie bereits bei Anhängern oder anderem Ladungsmaterial – nicht unter die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fallen zu lassen. Damit sollen rechtliche Schlupflöcher und Unsicherheiten im Behandlungsprozess vermieden und die Kosten fair verteilt werden.
„Das Parlament hat bemerkenswerte Fortschritte erzielt, insbesondere in Bezug auf recycelte Inhalte“, erklärte Sigrid de Vries, Generaldirektorin von ACEA. „Aber die erdrückenden rechtlichen und finanziellen Risiken, die den Lkw- und Busherstellern zu Unrecht auferlegt werden, sind in einer Zeit, in der die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors auf dem Spiel steht, ein ernstes Problem.“
Sigrid de Vries betont abschließend:
„Die heutige Abstimmung im Ausschuss des Europäischen Parlaments über das Dossier Altfahrzeuge war ein Schritt in Richtung einer pragmatischeren Regelung, doch bestehen nach wie vor ernsthafte Bedenken hinsichtlich der unzumutbaren Belastung der Lkw- und Bushersteller.“
Einordnung durch EU-Kommission: Zahlen und Regelungsvorhaben
Laut der Europäischen Kommission erreichen jährlich über sechs Millionen Fahrzeuge in der EU das Ende ihrer Lebensdauer. Davon gelten rund 3,5 Millionen Fahrzeuge als „missing vehicles“ – sie werden also nicht korrekt registriert oder verwertet, was zu einem erheblichen Verlust wertvoller Rohstoffe wie Aluminium oder seltener Erden führt. Intransparenten Lieferketten und fehlender Nachverfolgbarkeit, insbesondere bei Exporten, wird ebenfalls ein hohes Risiko zugeschrieben
Die überarbeitete EU-Verordnung soll künftig nicht nur Pkw, sondern auch Motorräder, Lkw, Busse und Spezialfahrzeuge erfassen. Weitere geplante Anforderungen umfassen:
- Mindestquoten für Recyclingkunststoffe (Pre- und Post-Consumer)
- Design-for-Recycling-Vorgaben (z. B. leichte Demontierbarkeit)
- Aufbau einer EU-weiten digitalen Fahrzeugdatenbank zur Rückverfolgung
- Einbindung der Hersteller in die Rücknahmeprozesse über EPR
Derzeit werden laut EU-Angaben etwa 85 Prozent des Fahrzeuggewichts verwertet. Die neue Regelung zielt darauf, neben der Quantität auch die Qualität und Wiederverwendbarkeit der Materialströme deutlich zu verbessern.