Seehäfen: Dakosy startet Freistellungsverfahren
Am vergangenen Montag ist die Anmeldephase zum digitalen Freistellungsprozess für Containerimporte über die Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven gestartet. Speditionen, Logistik- und Transportunternehmen können sich laut Dakosy über die Webseite von German Ports für die Teilnahme registrieren.
Das Ziel des neuen Services sei es, mit einem sicheren Freistellungsverfahren dem Drogeneinfuhrschmuggel wirksam entgegenzuwirken. Hinter dem Projekt stehen die Port Community-Plattformen (PCS) der Seehäfen, Dbh Logistics IT und Dakosy, die das neue digitale Verfahren in Zusammenarbeit mit der Hafenwirtschaft entwickelt haben und es auf der Plattform German Ports gemeinsam betreiben.
Zeitnahe registrieren
Das neue Freistellungsverfahren soll voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend von allen an den Importprozessen beteiligten Unternehmen zu nutzen sein, heißt es weiter. Dakosy-Projektleiter Sven Reimers:
„Speditionen und Transportunternehmen sollten ausreichend Zeit einplanen, um die technische Anbindung zu realisieren und die neuen Prozesse während der in Kürze beginnenden Testphase auszuprobieren.“
Unternehmen könnten ihre eigenen IT-Systeme über offene Schnittstellen anbinden, ihre bestehenden digitalen Zugänge über die PCS-Plattformen des Softwareunternehmens (IMP) oder Dbh (BIT) nutzen oder die Freistellungen über die Webplattform German Ports abwickeln.
„Digitales Recht zur Abholung“ ersetzt PIN-Verfahren
Das neue Freistellungserfahren basiert auf dem „digitalen Recht zur Abholung“, das dann die bisherige PIN-basierte Freistellreferenz ersetzt. Durch das neue „digitale Recht“ soll sichergestellt werden, dass vom seeseitigen Eintreffen des Containers im Hafen bis zu dessen Abholung durch das Transportunternehmen jederzeit nachvollziehbar ist, wer über den Container verfügen darf. Dabei kann die Freigabe des Containers mit dem „digitalen Recht“ nur von einer autorisierten Partei an die nächste erfolgen. Reimers:
„Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Unternehmen ihre internen Prozesse mit dem neuen Freistellungsprozess in Einklang bringen.“
Die nächste Online-Informationsveranstaltung zum neuen Freistellungsprozess und dem künftigen „digitale Recht zur Abholung“ finde am 24. April von 14 bis 15:30 Uhr statt, heißt es abschließend.