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RLVD zur EPAC-Debatte: Cargobike bleibt Cargobike, auch mit mehr Leistung

Wie sieht die Zukunft der Pedelec-Regulierung aus: Der Branchenverband der Radlogistiker warnt jetzt vor praxisferner Leistungsbegrenzung, die der ZIV ins Spiel gebracht hat. Und lädt zum Branchengespräch auf der Eurobike. 

Wann ist ein Rad ein Rad: Diese Frage beschäftigt aktuell die Branche, nachdem der ZIV eine Begrenzung der Spitzenleistung bei Lastenrädern ins Spiel gebracht hatte. Der RLVD positioniert sich nun klar dagegen. | Foto: isicargo
Wann ist ein Rad ein Rad: Diese Frage beschäftigt aktuell die Branche, nachdem der ZIV eine Begrenzung der Spitzenleistung bei Lastenrädern ins Spiel gebracht hatte. Der RLVD positioniert sich nun klar dagegen. | Foto: isicargo

Der Radlogistikverband Deutschland e. V. (RLVD) hat die aktuelle Position des Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) zur Spitzenleistungsbegrenzung von Pedelecs kritisiert und sieht darin eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. Lastenräder und Radlogistik seien ein wesentlicher Baustein für Verkehrswende und trügen dazu bei Verkehr zu beruhigen und stadtverträglich zu gestalten, argumentiert der Verband. Cargobikes seien Fahrräder und EPACs (Pedelecs) und müssten dies auch bleiben.

„Fahrrad bleibt Fahrrad – auch mit starker Unterstützung“ - unter diesem Titel hat der RLVD daher ein erstes eigenes Positionspapier entworfen, das die Perspektive der Logistikbranche, Lastenradhersteller und professionellen Nutzenden in den Fokus rückt. Der Entwurf wird derzeit im Verband diskutiert und soll nun mit der gesamten Branche besprochen werden.

Zentrale Aussagen des RLVD:

  • Spitzenleistung sichert Praxistauglichkeit – keine Gefahr, sondern Kontrolle: In der gewerblichen Nutzung – z. B. beim Anfahren von beladenen Lastenrädern an Steigungen, bei der Zustellung im hügeligen Stuttgart oder in Rampensituationen in Tiefgaragen – ist eine kurzfristig hohe Motorleistung unverzichtbar. Sonst wird das Rad zu langsam im fließenden Verkehr und lässt sich schlecht kontrollieren. Eine starre Obergrenze bei der Spitzenleistung, wie sie der ZIV vorschlägt, gefährdet damit die Alltagstauglichkeit etablierter Cargo-Bike-Systeme.
  • Sicherheit entsteht durch nachvollziehbare, technische Standards – nicht durch abstrakte Wattgrenzen: Lastenräder als EPAC werden bis max. 25km/h elektrisch unterstützt. Verkehrsberuhigung durch niedrige Geschwindigkeiten ist der nachgewiesen beste Weg zu höherer Verkehrssicherheit. Das Erreichen Lastenräder, indem sie Vans und PKW ersetzen. Unter dem Deckmantel einer Sicherheitsdebatte wird in der Position des ZIV unter anderem eine Begrenzung der elektrischen Spitzenleistung auf 750 W vorgeschlagen.
  • Der RLVD hingegen warnt vor einer solchen Regelung: Statt unklarer Leistungsobergrenzen braucht es die konsequente Anwendung der europäischen EN 17860-Normenreihe. Diese unterscheidet bereits zwischen leichten und schweren Lastenrädern und enthält klar messbare sicherheitsrelevante Anforderungen – etwa zulässige Gesamtgewichte je Fahrradtyp, strukturmechanische Prüfungen und definierte Bremsverzögerungen. Fahrräder und EPACs sind in der EU-Verordnung 168/2013 eindeutig geregelt. Der RLVD hält diese Definition für sinnvoll und sieht auf nationaler Ebene keinen Änderungsbedarf.
  • Die Sicherheit moderner Lastenräder wird über technische Standards gewährleistet – nicht über abstrakte Leistungsgrenzen. Eine Begrenzung der Spitzenleistung bei schweren Commercial Cargo Bikes bietet keinen Sicherheitsgewinn. Im Gegenteil: Sie würde ihre Einsatzfähigkeit künstlich einschränken, gerade im Anfahrverhalten unter Last. Das würde den dringend benötigten Umstieg von großen, emissionsintensiven Kraftfahrzeugen auf leichte, elektrisch unterstützte Lastenräder behindern – und damit der Verkehrssicherheit mehr schaden als nutzen.

In dem Kontext lädt der Verband auch zur Diskussion „Fahrrad bleibt Fahrrad – Verständnis für eine realistische EPAC-Regulierung“ am 26. Juni, 13-14 Uhr auf der Yellow Stage der Eurobike 2025, Messe Frankfurt.