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Rechtstipp: Musikhören im Straßenverkehr – erlaubt oder nicht?

Ist Musikhören beim Fahrradfahren oder am Steuer eines Fahrzeugs prinzipiell gestattet – und was muss gegebenenfalls bei der Lautstärke beachtet werden? Dies erklären die Rechts-Experten der Arag….

Zu Hause okay, doch im Straßenverkehr gilt: Lautstärke anpassen. (Symbolbild: Pixabay)
Zu Hause okay, doch im Straßenverkehr gilt: Lautstärke anpassen. (Symbolbild: Pixabay)

Nach Angaben der Arag wird immer wieder wird ein Grundsatzurteil aus Zeiten des Walkmans herangezogen – das jedoch weiterhin gültig bleibt.

Urteil des OLG

Im Jahr 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln nämlich (Az.: Ss 12/87), dass Kopfhörer beim Radfahren nicht erlaubt sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu hoch ist. Gleiches gilt am Steuer eines Fahrzeugs: Auch beim Autofahren ist laute Musik tabu.

Die Rechtsexperten verweisen auf die Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht und sein Gehör nicht beeinträchtigt werden.“ (23 Absatz 1).

Lautstärke anpassen

Grundsätzlich ist Musikhören demnach beim Fahrrad-, Auto- oder Lkw-Fahren erlaubt. Allerdings müsse die Lautstärke so eingestellt sein, dass Umgebungsgeräusche - beispielsweise Klingeln, Hupen oder Martinshörner - weiterhin wahrgenommen werden können.

Mögliches Bußgeld

Werde die Musik zu laut aufgedreht, kann dies laut Arag-Experten ein Bußgeld von zehn Euro zur Folge haben. Die Juristen weisen zudem darauf hin, dass bei Unfällen die Nutzung von Kopfhörern sogar zu einer Mitschuld führen und Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach sich ziehen kann.

Ebenfalls verboten ist es, während der Fahrt im Handy nach dem Lieblingslied zu suchen - abhängig von der Gefährdungslage kann ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro anfallen, so die Arag.

Empfohlen werden daher Kopfhörer, die Umgebungsgeräusche durchlassen und es ermöglichen, Musik zu hören und zugleich Verkehrsgeräusche wahrzunehmen. Und auch für Jogger und Fußgänger, die sich im Straßenverkehr bewegen, gelte: Musik leise stellen.