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Rechtstipp: Die wichtigsten Fakten zum Fahreignungsregister

Der Automobilclub KS e.V. informiert über den Punktestand im Fahreignungsregister, mögliche Konsequenzen sowie den Abbau von Punkten.

Wie viele Punkte sich angesammelt haben, lässt sich über das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen. (Symbolbild: Pixabay)
Wie viele Punkte sich angesammelt haben, lässt sich über das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen. (Symbolbild: Pixabay)

Ist umgangssprachlich von „Punkten in Flensburg“ die Rede, sind eigentlich die Punkte im Fahreignungsregister (FAER) gemeint, welches beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg angelegt ist.

Nach Angaben des Automobilclub KS e.V. werden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr, die mit einer Geldbuße von mindestens 60 Euro oder einem Fahrverbot belegt wurden, je nach Art und Schwere mit bestimmten Punktzahlen bewertet.

Der Automobilclub verweist in diesem Zusammenhang auf das KBA: Einerseits soll der Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern sichergestellt werden – so drohe bei zu vielen Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Andererseits solle das FAER aber auch als Warnsignal dienen und dazu genutzt werden, das eigene Verhalten zu überprüfen und zum Positiven zu verändern.

Nach Angaben von Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V, drohen je nach Punktzahl bestimmte Konsequenzen: „Bei ein bis drei Punkten gibt es eine Vorwarnung, bei vier bis fünf Punkten eine Ermahnung, bei sechs bis sieben Punkten eine Verwarnung – Ermahnung und Verwarnung kommen dann zusammen mit dem Hinweis, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können. Bei acht oder mehr Punkten ist der Führerschein weg. Das Fahrverbot gilt für mindestens sechs Monate, danach muss man zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, der MPU, bei der die Fahreignung geprüft wird.“

Punktestand abfragen

Über den eigenen Punktestand könne man sich auf verschiedenen Wegen informieren: In jedem Fall sei die Auskunft kostenlos - beim Postweg falle noch Porto an.

Für die Auskunft per Post lasse sich der Antragsvordruck von der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes herunterladen und ausfüllen. Für den Antrag müsse eine Kopie von Vorder- und Rückseite des gültigen Personalausweises oder Reisepasses beigelegt oder die Unterschrift auf dem ausgefüllten Formular amtlich beglaubigt werden.

Auch persönlich vor Ort erhält man Auskunft beim KBA in Flensburg. Dazu sei ein gültiger Personalausweis oder Reisepass oder aber ein behördlicher Dienstausweis nötig.

Dann gibt es noch eine dritte Option: die Online-Registerauskunft. Benötigt werde dazu ein NFC-(Near-Field Communication oder Nahfeld-Kommunikation-)fähiges Smartphone oder ein Kartenleser für den PC, ein Online-Ausweis inklusiver sechsstelliger PIN sowie eine auf dem Gerät installierte Software, die den Online-Ausweis auslesen kann, zum Beispiel AusweisApp.

Tilgungsfristen

Bleibt noch die Frage, wie lange die eingetragenen Punkte und Maßnahmen bestehen bleiben.

„Dies ist abhängig von der Art beziehungsweise Schwere der Verkehrsverstöße. Gelöscht werden die Einträge nach Ablauf der jeweiligen Frist zuzüglich einer einjährigen Überliegefrist. Diese Löschung erfolgt automatisch und muss nicht extra vom Führerscheininhaber beantragt werden“, so Finsterwalder.

Der Automobilclub KS e.V. erläutert die laut KBA geltenden Tilgungsfristen:

2 Jahre und sechs Monate:

  • bei Entscheidungen wegen verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Handyverstoß)

5 Jahre:

  • bei Entscheidungen wegen besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten (zum Beispiel Alkoholdelikte)
  • bei Entscheidungen wegen Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis oder ohne isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

10 Jahre:

  • bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten gibt es nach Angaben des Automobilclubs auch alle fünf Jahre die Möglichkeit, aktiv einen Punkt abzubauen - per freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar.

Dieses besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil, der Kenntnisse zum Straßenverkehrsrecht und zum verkehrssicheren Verhalten vermitteln soll, sowie einem verkehrspsychologischen Teil, der sich mit dem Fahrverhalten beschäftigt, um das Verhalten des Teilnehmers in Richtung einer größeren Verkehrssicherheit zu korrigieren.