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Mindestlohn steigt: LBS sieht hohe Risiken für Logistikunternehmen

Der LBS kritisiert die Auswirkungen der beschlossenen Lohnanpassung auf die Transportwirtschaft und warnt vor Jobverlusten, Preissteigerungen und Automatisierungsschüben.

Mindestlohn steigt bis 2027 deutlich – LBS warnt vor steigenden Kosten und Preisdruck in der Logistik. (Foto: Pixabay)
Mindestlohn steigt bis 2027 deutlich – LBS warnt vor steigenden Kosten und Preisdruck in der Logistik. (Foto: Pixabay)

Der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) bewertet die beschlossene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns als ernstzunehmende Belastung für die Speditions- und Logistikbranche. Zwar würdigt der Verband in seiner Stellungnahme, dass die Entscheidung nicht politisch motiviert, sondern im Rahmen der Mindestlohnkommission zustande gekommen sei. Doch angesichts der wirtschaftlichen Lage warnt LBS-Geschäftsführerin Sabine Lehmann vor steigenden Kosten und wachsenden Risiken für Beschäftigung und Preisstabilität.

„Es fällt uns etwas leichter, die Entscheidung der Mindestlohnkommission zu akzeptieren, weil sie als unabhängige Instanz gehandelt hat“, so Lehmann.

Dass sich die Sozialpartner im Rahmen einer Gesamtabwägung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien geeinigt hätten, sei ein wichtiges Signal für die Tarifautonomie. Inhaltlich äußert sich der LBS jedoch kritisch. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und weiter auf 14,60 Euro im Jahr 2027 entspreche einem Gesamtanstieg von 13,9 Prozent – bei zugleich schwacher Konjunktur.

„Viele Wirtschaftszweige haben im vorigen Jahr bzw. in der ersten Jahreshälfte 2025 sehr hohe Tarifabschlüsse erlebt“, stellt Lehmann fest.

Auch die Transport- und Logistikbranche sei durch den jüngsten Abschluss stark gefordert. Durch die aktuelle Entwicklung rücke der Mindestlohn erneut nah an die tariflichen Löhne heran.

„Das Image einer Niedriglohnbranche bleibt bestehen oder verstärkt sich sogar“, kommentiert sie.

Zugleich würden die Erwartungen nach weiteren Lohnsteigerungen steigen, ohne dass diese durch höhere Wertschöpfung gedeckt wären.

Aus Sicht des LBS wird es entscheidend sein, die wirtschaftlichen Folgen offen zu kommunizieren.

„Diese zusätzlichen Lohnkosten verschwinden nicht im Nirwana“, sagt Lehmann. „Industrie, Handel, Dienstleistungen, vor allem aber auch die Verbraucher werden die hieraus resultierenden Preissteigerungen vor allem bei Konsumgütern tragen müssen.“

Transporte seien keine kostenfreie Selbstverständlichkeit, sondern notwendiger Bestandteil jeder Wertschöpfungskette – ob im stationären Handel oder im Onlinegeschäft.

Auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt sieht der Verband negative Effekte. Lehmann rechnet mit einem weiteren Schub bei Automatisierung und Rationalisierung, vor allem in Bereichen ohne Berufsausbildung.

„Das war bereits bei vorangegangenen Mindestlohnerhöhungen zu beobachten.“

Mindestlohnkommission beschließt zweistufige Anhebung

Die Mindestlohnkommission hatte am 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Grundlage für den Beschluss waren die Regelungen des Mindestlohngesetzes, wonach die Kommission die Entwicklung der Tariflöhne sowie Beschäftigungswirkungen berücksichtigen muss.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, die Anpassung per Rechtsverordnung umzusetzen. Sie nannte die Entscheidung die „größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns“ und lobte die Einigung der Kommission als Beleg funktionierender Sozialpartnerschaft. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums profitieren rund sechs Millionen Beschäftigte von der geplanten Anhebung.

Für Transportunternehmen im Straßengüterverkehr bedeutet die Erhöhung erhebliche Zusatzkosten. Bei einer regulären 40‑Stunden‑Woche steigen die monatlichen Lohnkosten 2026 um etwa 240 Euro pro Vollzeitkraft, 2027 um weitere 116 Euro. Angesichts sinkender Frachtpreise, wachsender Investitionen in Digitalisierung und anhaltendem Personalmangel erhöht sich der betriebliche Anpassungsdruck deutlich. Unternehmen müssen nicht nur ihre Kalkulationen überarbeiten, sondern auch ihre Personalstrategien und die Tourenplanung auf den Prüfstand stellen.

Zudem gelten weiterhin strenge Dokumentationspflichten. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstößt, riskiert Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Digitale Zeiterfassungssysteme, revisionssichere Archivierung und transparente Lohnabrechnungen gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.

Fazit für die Branche

Die Erhöhung des Mindestlohns ist also ein Signal mit zweischneidiger Wirkung: Einerseits stärkt sie den unteren Einkommensbereich – andererseits verschärft sie den wirtschaftlichen Druck für die Transport- und Logistikunternehmen. Der LBS bringt es auf den Punkt: Die Mehrkosten werden weitergereicht – und damit zur Herausforderung entlang der gesamten Lieferkette.