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Förderprogramm Umweltschutz im Straßengüterverkehr: BALM startet Antragstellung 2025

Das Bundesamt für Logistik ermöglicht ab 4. August wieder Förderanträge für Investitionen in Umwelt- und Sicherheitsmaßnahmen im Straßengüterverkehr.

Die Förderperiode 2025 berücksichtigt verstärkt betriebliche Investitionen in ökologische und sicherheitsrelevante Fahrzeugtechnik. | Foto: DALL-e
Die Förderperiode 2025 berücksichtigt verstärkt betriebliche Investitionen in ökologische und sicherheitsrelevante Fahrzeugtechnik. | Foto: DALL-e

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat den offiziellen Start der neuen Antragsphase im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit bekanntgegeben. Nach Angaben des Bundesamts beginnt die Frist zur Antragstellung am 4. August 2025. Sie endet am 1. September 2025. Damit hält das Amt an dem vorgesehenen Zeitplan fest.

Fristgerechte Vorbereitung trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Trotz besonderer Rahmenbedingungen im laufenden Jahr habe das Bundesamt nach eigener Darstellung alle notwendigen Schritte frühzeitig eingeleitet. Ziel sei gewesen, die Antragstellung planbar und verlässlich zu gestalten. In der Mitteilung betont das Bundesamt für Logistik und Mobilität, es habe „alle verfügbaren Handlungsspielräume ausgeschöpft, um den Förderstart 2025 fristgerecht zu realisieren“.

Die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen stehen laut Mitteilung seit mindestens zwei Wochen vor Fristbeginn im elektronischen Antragsportal bereit.

Nachfrage bleibt auf hohem Niveau

Das Bundesamt verweist auf die anhaltend starke Nachfrage nach dem Programm. Besonders im Hinblick auf wachsende Anforderungen an Investitionen in umwelt- und sicherheitsrelevante Maßnahmen sieht die Behörde darin ein Signal für die Relevanz des Förderangebots. Genauere Angaben zur Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets oder zu spezifischen Förderschwerpunkten enthält die Mitteilung nicht.

Informationsangebote für Antragsteller verfügbar

Ergänzend stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität auf seiner Internetseite weiterführende Informationen zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere der aktualisierte Maßnahmenkatalog für 2025 sowie eine tabellarische Übersicht mit Änderungen im Vergleich zum Maßnahmenkatalog aus dem Vorjahr. Für Rückfragen verweist die Behörde auf die bekannten Kontaktwege, darunter E-Mail und Telefon-Hotline.

Der vollständige Maßnahmenkatalog sowie die Antragsformulare sind über das Antragsportal des Bundesamts zugänglich. Das Bundesamt macht keine Angaben zur Anzahl erwarteter Anträge oder zur Dauer der Bearbeitungszeit. (av)