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EU-Führerscheinrichtlinie: Einigung im Trilog

Lesen Sie hier über die zentralen Ergebnisse.

Die Verpflichtung, vor dem Erwerb der Klasse DE zunächst die Klassen D1 und D zu absolvieren, entfällt künftig. (Foto: Bünnagel)
Die Verpflichtung, vor dem Erwerb der Klasse DE zunächst die Klassen D1 und D zu absolvieren, entfällt künftig. (Foto: Bünnagel)

Ende März einigten sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rats und der Europäischen Kommission im Rahmen des laufenden Trilogs zur EU-Führerscheinrichtlinie auf einen vorläufigen Kompromiss zur Revision der Richtlinie. Dieser Fortschritt erleichtert den Zugang zum Beruf des Busfahrers erheblich.

Zentrale Ergebnisse

  • Herabsetzung des Mindestalters: Das Mindestalter für das Führen von Kraftomnibussen (Klassen D und DE) wird für Fahrer und Fahrerinnen mit Grundqualifikation oder beschleunigter Berufsausbildung auf 21 Jahre festgelegt
  • Mitgliedstaatlicher Spielraum: Mitgliedstaaten können das Mindestalter auf 20 Jahre senken, sofern die Person eine Grundqualifikation besitzt und nur nationale Fahrten durchführt. Eine weitere Senkung auf 18 Jahre ist möglich, wenn die Person für nationale Fahrten ohne Fahrgäste oder im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt wird
  • Abschaffung des stufenweisen Zugangs zur Klasse DE: Die Verpflichtung, vor dem Erwerb der Klasse DE zunächst die Klassen D1 und D zu absolvieren, entfällt

Ausblick

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und Parlament bestätigt werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit – Ausnahme ist der digitale Führerschein –, um die neuen Vorschriften in nationales Recht zu überführen und sich auf die Umsetzung vorzubereiten.

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