LKW

Dresden: Carolabrücke wieder genehmigungsfrei passierbar

Ab 18. Februar brauchen Binnenschiffe keine Genehmigung mehr.

Der Koppelverband mit dem Gütermotorschiff „Dick“ und dem Schubleichter „Dick 1“ passierte als erster Binnenschifffahrtransport die im September 2024 eingestürzte Carolabrücke am Tag der Wiedereröffnung dieses Elbabschnitts, dem 3. Februar 2025. (Foto: Gruber Logistics)
Der Koppelverband mit dem Gütermotorschiff „Dick“ und dem Schubleichter „Dick 1“ passierte als erster Binnenschifffahrtransport die im September 2024 eingestürzte Carolabrücke am Tag der Wiedereröffnung dieses Elbabschnitts, dem 3. Februar 2025. (Foto: Gruber Logistics)

Heute fuhren zum vorerst letzten Mal gewerbliche Binnenschiffe nur nach Genehmigung auf der Elbe durchs Dresdner Stadtgebiet. Das renommierte Logistikunternehmen Gruber Logistics hatte vor zwei Wochen erstmals nach dem Teileinsturz der Carolabrücke Ende 2024 einen Transport über die zuvor gesperrte Teilstrecke der wichtigen Binnenwasserstraße organisiert. Ein Koppelverband aus Gütermotorschiff und Schubleichter hatte neben Düngemitteln einen 221 t schweren Kraftwerksgenerator, der sich auf dem Weg aus der Tschechischen Republik nach Belgien befindet, an der Einsturzstellte vorbei befördert.

Zeitlicher Einbahnstraßenverkehr

Ab morgen können Logistiker wie Gruber Logistics diesen Elbabschnitt auch ohne vorab eingeholte Genehmigung wieder für die gewerbliche Binnenschifffahrt frei nutzen. Aber in der Anfangszeit muss der Verkehr an der Engstelle in der sächsischen Landeshauptstadt im sogenannten zeitlichen Einbahnstraßenverkehr flussauf- und flussabwärts abgewickelt werden.