LKW

Deutscher Verkehrsgerichtstag: DVR fordert konsequente Regelungen

Vom 29. bis zum 31. Januar 2025 findet in Goslar der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Die Forderung des Deutschen Verkehrssicherheitsrats: deutliche Konsequenzen für die Gefährdung von Leib und Leben.

Neben Cannabis-Konsum, Verkehrsverstößen und Fahrtüchtigkeitstests soll es in Goslar auch um Regelungen zum Fußverkehr sowie das Thema Barrierefreiheit gehen. (Symbolbild: Pixabay)
Neben Cannabis-Konsum, Verkehrsverstößen und Fahrtüchtigkeitstests soll es in Goslar auch um Regelungen zum Fußverkehr sowie das Thema Barrierefreiheit gehen. (Symbolbild: Pixabay)

Fünf Arbeitskreise werden sich dieses Jahr beim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar mit verkehrsrechtlichen Entwicklungen auseinandersetzen, die die Verkehrssicherheit direkt betreffen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) e. V. informiert vorab über die einzelnen Themen.

Cannabis

Nach der Teillegalisierung von Cannabis stehen laut DVR die verkehrsrechtlichen Vorschriften auf dem Prüfstand. Nach Aussage von DVR-Hauptgeschäftsführer Stefan Grieger ist es wichtig, die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit genau im Blick zu behalten - und falls nötig beim Verkehrsrecht nachzuschärfen.

„Das Recht muss beitragen, den zentralen Grundsatz umzusetzen: Wer fährt, kifft nicht", so Griegers Meinung.

Es gelte, zu verhindern, dass in diesem Zusammenhang Menschen getötet oder verletzt werden. Im Jahr 2024 hat der DVR zusammen mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung eine Kampagne namens „High lässt fahren“ initiiert, die sich vor allem an junge Menschen wendet, mit dem Ziel, nach dem Cannabiskonsum keine Fahrzeuge mehr zu führen.

Die sogenannten Todsünden

Ebenfalls thematisiert werden sollen in Goslar die Vorschriften zu den sogenannten Todsünden im Verkehrsrecht. Diese stellen dem DVR zufolge grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten unter Strafe und sind seit Jahrzehnten unverändert.

Es soll daher diskutiert werden, ob sich die Qualifikation von Verhaltensweisen als „grob verkehrswidrig“ in der Praxis bewährt und ob der Katalog der Verkehrsverstöße (darunter Missachtung der Vorfahrt oder falsches Überholen) noch zeitgemäß ist.

Laut Grieger sind diese sogenannten Todsünden ein zentraler Baustein des Verkehrsrechts, um besonders große Gefährdungen von Leib und Leben strafrechtlich ahnden zu können. Dies sei unverzichtbar. Konsequente Strafen würden der Abschreckung sowie auch Prävention von tödlichen Verkehrsunfällen dienen.

„Besonders interessiert mich, ob sich die Forderung nach einer Aufnahme besonders krasser Fälle von Ablenkung durchsetzt. Denn wir haben bislang keine ausreichende Antwort darauf, dass einige Verkehrsteilnehmende während der Fahrt Videos gucken oder auf Social Media unterwegs sind und damit ganz konkret Menschenleben aufs Spiel setzen“, erklärt der DVR-Hauptgeschäftsführer.

Fahrtüchtigkeitstests und MPU-Vorbereitungen

Zur Diskussion stehe zudem, ob durch standardisierte Fahrtüchtigkeitstests der Polizeien effektiver und mit mehr Rechtssicherheit dafür gesorgt werden könnte, sich selbst und andere gefährdende Fahrer „aus dem Verkehr zu ziehen“.

Es gehe vor allem um den Konsum von Alkohol und anderen Drogen. Der DVR sieht in derartigen standardisierten Tests nach eigenen Angaben ein großes Potenzial und appelliert an die Innenminister, mehr Personal für die polizeiliche Verkehrsüberwachung bereitzustellen.

Wer betrunken oder bekifft fährt, dürfe sich nicht in Sicherheit wiegen, ungestraft davon zu kommen. Dies sei nur mit erheblich mehr Polizeikontrollen umsetzbar, so Grieger.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat weist zudem darauf hin, dass es notwendig ist, qualitätssichernde Maßnahmen (Anerkennung, Gütesiegel etc.) für den Bereich der MPU-Vorbereitung einzuführen. Mitunter würden nämlich unseriöse Vorbereitungskurse angeboten.

Fußverkehr

Auch um die Sicherheit und die rechtliche Stellung des Fußverkehrs soll es in Goslar gehen – unter der provokanten Überschrift „Opfer oder Täter“.

„Wer zu Fuß geht, ist weder Opfer noch Täter, sondern vollwertige Verkehrsteilnehmerin oder vollwertiger Verkehrsteilnehmer. Das muss auch im Verkehrsrecht deutlich werden“, unterstreicht Grieger und ergänzt: „Sicherheit und Leichtigkeit des Fußverkehrs brauchen einen höheren Stellenwert“.

Die aktuellen Novellierungen von Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrs-Ordnung samt zugehöriger Verwaltungsvorschrift würden ihm zufolge in die richtige Richtung weisen. Nun liege es vor allem an den Kommunen, für durchgängig sichere Fußverkehrsverbindungen zu sorgen.

Aufgrund des Unfallgeschehens liege ein wichtiger Ansatz in sicheren Querungsstellen über Fahrbahnen und besseren Sichtbeziehungen.

„Es war dringend nötig, die Anordnung von Zebrastreifen zu vereinfachen. Das haben Bund und Länder im letzten Jahr ermöglicht. Viele Unfälle werden aber auch an Kreuzungen und Einmündungen durch zugeparkte Sichtachsen verursacht“, verdeutlicht Grieger.

Der DVR fordere deshalb, dass dort ein Parkverbot und ein Haltverbot von pauschal 10 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten gelten. Dies könne sich im Gegensatz zur aktuell geltenden Vorschrift auch jeder merken.

Barrierefreiheit

Und im Hinblick auf das Thema Barrierefreiheit stellt der DVR klar, es handle sich dabei nicht um ein „nice-to-have“. „Wenn der Staat Menschen mit Mobilitätseinschränkungen keine sicheren Verkehrswege bereitstellt, kommt er dem Auftrag für den Schutz von Leib und Leben und auch dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes nicht nach“, so Grieger.