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Bundesverkehrsministerium: Schnieder bringt Kommission Straßengüterverkehr erneut an den Start

Die zweite Phase ist gestartet. Das BMV will zusammen mit Branchenverbänden Vorschriften weiter vereinfachen, Planungsverfahren beschleunigen und Meldepflichten entschlacken.

Der Lkw bleibt Rückgrat der Logistik: Auch in Zukunft trägt der Straßengüterverkehr den Großteil des Transportvolumens in Deutschland. (Foto: Pixabay)
Der Lkw bleibt Rückgrat der Logistik: Auch in Zukunft trägt der Straßengüterverkehr den Großteil des Transportvolumens in Deutschland. (Foto: Pixabay)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat die Arbeit der Kommission Straßengüterverkehr in die nächste Phase geführt. Aufgabe des Gremiums wird es sein, bisherige Maßnahmen zu bewerten und neue Vorschläge zur Entlastung der Transport- und Logistikbranche entwickeln.

Ziel sei, so eine aktuelle Pressemitteilung des Ministeriums, übermäßige Bürokratie abzubauen und den Straßengüterverkehr zukunftsfest zu gestalten. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte darin die wirtschaftliche Bedeutung der Branche. Die Logistik sei „Rückgrat und Taktgeber unserer Wirtschaft“.

Zugleich verwies er auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben zum Bürokratieabbau und kündigte an, „auch überzogene Anforderungen etwa im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ zu prüfen. Die Kommission sei dabei ein „zentrales Instrument“.

Sein Dank gelte den Verbänden „für ihren Einsatz und die konstruktive Zusammenarbeit“.

Bereits im Sommer 2024 hatten Ministerium und Branchenverbände ein umfassendes Maßnahmenpaket vereinbart. Der dazu veröffentlichte Abschlussbericht dokumentiert über 20 Vorhaben, mit denen das Ministerium die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichern und Genehmigungs- sowie Meldeverfahren verschlanken will. Die Kommission arbeitet unter Federführung des BMV, beteiligt sind zwölf Verbände aus Logistik, Industrie, Handel und Spedition.

Bündelt drei Förderlinien

Zentrale Grundlage der laufenden Umsetzung ist das Sofortprogramm Logistikbranche entlasten, Umwelt- und Klimaschutz voranbringen, das bereits im April 2024 dem damaligen Minister Volker Wissing vorgestellt wurde. Es bündelt drei Förderlinien: ein aufgestocktes Mautharmonisierungsprogramm (ehemals De-minimis), eine Trailerförderung für energiemindernde Komponenten sowie ein Programm für gewerbliches Schnellladen. Laut dem Abschlussbericht standen dafür insgesamt rund 666 Millionen Euro zur Verfügung. Die Nachfrage in der Branche war dem Bericht zufolge hoch – sämtliche neu freigegebenen Mittel wurden binnen kurzer Zeit abgerufen.

Meldeaufwand bei Flottenveränderungen zu verringern

Flankiert wird das Sofortprogramm durch eine Vielzahl struktureller Maßnahmen. Der Abschlussbericht benennt unter anderem den beschleunigten Ausbau von Ladeinfrastruktur, Erleichterungen beim Netzanschluss und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte. In der Verkehrsunternehmensdatei werde derzeit ein Testlauf zur automatisierten Datenübertragung aus dem Register des Kraftfahrt-Bundesamts erprobt. Das Ziel ist, den Meldeaufwand bei Flottenveränderungen zu verringern.

Weitere Schwerpunkte betreffen den Abbau rechtlicher Hürden bei der Anwerbung ausländischer Fahrkräfte. Gemeinsam mit der Europäischen Kommission wird geprüft, wie Berufskraftfahrerqualifikationen aus Drittstaaten einfacher anerkannt werden können. Für ukrainische Geflüchtete soll die prüfungsfreie Umschreibung von Fahrerlaubnissen ermöglicht werden – vorbehaltlich der Zustimmung der Länder.

Klare Spielregeln für urbane Logistik

In der urbanen Logistik sollen klare Spielregeln die Einrichtung von Ladezonen vereinfachen. Ein neu eingeführtes Verkehrszeichen soll das Be- und Entladen außerhalb des fließenden Verkehrs erleichtern. Die entsprechende Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde vom Bundesrat am 5. Juli 2024 mit Maßgaben gebilligt.

Die Kommission hat sich außerdem vorgenommen, laufend neue Ansätze für die Entbürokratisierung zu identifizieren. Dazu zählen unter anderem die mögliche Lockerung des Lkw-Fahrverbots an Feiertagen, die Vereinfachung von Förderprogrammen sowie die Beteiligung Deutschlands an EU-Verhandlungen zur Energiesteuerrichtlinie. Das BMDV betont, dass mit dem Einfuhrumsatzsteuer-Verrechnungsmodell und einer mittelstandsfreundlichen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie weitere Schritte zur Entlastung geplant sind.

Nach Angaben des Ministeriums wird die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen konsequent weiterverfolgt. Weitere Informationen zur Kommission und dem Abschlussbericht sind auf der Website des BMV abrufbar.