LKW

BALM: 12.000 Euro Bußgeld wegen Fahrtenschreiber-Manipulation

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellte bei einem bulgarischen Lkw eine Manipulation des Fahrtenschreibers fest. Nun bestätigte das zuständige Amtsgericht das Bußgeld in Höhe von 12.000 Euro.

Laut BALM hat die Aufdeckung und Ahndung von Verstößen gegen die Manipulationsvorschriften weiterhin besondere Priorität. (Symbolbild: Pixabay)
Laut BALM hat die Aufdeckung und Ahndung von Verstößen gegen die Manipulationsvorschriften weiterhin besondere Priorität. (Symbolbild: Pixabay)

Bei einem Transport von der Türkei nach Deutschland wurde auf der A3 in der Nähe von Nürnberg bei einer BALM-Kontrolle ein Verstoß festgestellt: Der Lkw wurden den Angaben zufolge zur Begutachtung in eine Fachwerkstatt gebracht.

Dort habe sich der Verdacht der BALM-Kontrolleure, dass der Fahrtenschreiber rechtswidrig geöffnet und ein technisches Bauteil ausgetauscht worden war, bestätigt.

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität weist darauf hin, dass durch Manipulationen am Fahrtenschreiber teils drastische Überschreitungen der Lenk- und Arbeitszeiten des Fahrpersonals verschleiert und Ruhezeiten vorgetäuscht werden.

Fahren ohne Pause

Statt der vorgeschriebenen Pausen hätten die Lkw-Fahrenden tatsächlich gearbeitet, übermüdete Lkw-Fahrende würden jedoch dem BALM zufolge ein besonders hohes Risiko für die Verkehrssicherheit darstellen.

Aus diesem Grund habe die Aufdeckung und konsequente Ahndung von Verstößen gegen die Manipulationsvorschriften für das Bundesamt weiterhin besondere Priorität. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden, so die Angaben.