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Baden-Württemberg: Neue Betriebsrente für das mitteständische Omnibusgewerbe

Der WBO als Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ver.di haben in einer Tarifvereinbarung Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen.

Das Sozialpartnermodell BusRente BW ergänzt die Arbeitsbedingungen um eine aktienbasierte Betriebsrente auf der Grundlage des Sozialpartnermodells. (Foto: Pixabay)
Das Sozialpartnermodell BusRente BW ergänzt die Arbeitsbedingungen um eine aktienbasierte Betriebsrente auf der Grundlage des Sozialpartnermodells. (Foto: Pixabay)

Mit dem Tarifvertrag Nummer 5 zwischen WBO und ver.di erhalten die Beschäftigten im baden-württembergischen Omnibusgewerbe ab dem 1. Januar 2026 eine neue betriebliche Altersvorsorge – das Sozialpartnermodell BusRente BW. Dieser neue Tarifvertrag trägt als Bestandteil des im Frühjahr dieses Jahres zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten Tarifpaketabschlusses zusätzlich zur Stärkung der Beschäftigungsbedingungen im privaten Omnibusgewerbe im Land bei. Die neue Regelung ergänzt die Arbeitsbedingungen um eine aktienbasierte Betriebsrente auf der Grundlage des Sozialpartnermodells.

Unabhängig verwalteter Fonds

Für die Arbeitgeber bedeutet dies ab 2026 eine weitere finanzielle Belastung. Ihr Beitrag zur Altersvorsorge wird bis 2028 schrittweise auf 3 % des Bruttogrundlohns anwachsen, während sich die Arbeitnehmer mit einem Beitrag von 0,5 % an der Altersvorsorge beteiligen. Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fließen in einen unabhängig verwalteten Fonds. Im Rahmen des Sozialpartnermodells obliegen die Kontrolle und die Weiterentwicklung einem paritätisch aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmervertretern besetzten Sozialbeirat.

WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg sagt zur neuen Altersvorsorge: „Wir haben lange verhandelt – nun ist es vollbracht: Mit dem Sozialpartnermodell BusRente BW bringen wir eine moderne und rentable Altersvorsorge an den Start. Das Sozialpartnermodell verbindet Sicherheit, Fairness und Flexibilität und macht das Busgewerbe – und hier insbesondere den Mittelstand als Arbeitgeber – in Baden-Württemberg noch attraktiver für aktuelle und künftige Mitarbeitende. Die zusätzliche finanzielle Belastung, die die Arbeitgeber dabei bereit sind zu tragen, ist auch ein klarer Ausdruck der Wertschätzung gegenüber der Leistung der Beschäftigten. Wir bieten in der mittelständischen Buswirtschaft top Beschäftigungsbedingungen – das ist wichtig um im Wettbewerb um das Personal die Nase vorn zu haben.“

Anwendung des neuen Tarifvertrags als Vergabebedingung für Ausschreibungen?

Jan Bleckert (ver.di Verhandlungsführer): „Nach vielen Jahren Verhandlungen konnten wir die Arbeitgeber jetzt für die Finanzierung einer betrieblichen Altersvorsorge gewinnen. Das ist ein weiterer großer Schritt, um die Arbeitsbedingungen im privaten ÖPNV an den kommunalen anzugleichen. Nach der deutlichen Steigerung der Gehälter in den letzten Tarifrunden verbessern wir damit endlich auch den Ruhestand für Tausende von Fahrerinnen und Fahrern. Nun sind die Aufgabenträger, also insbesondere die Landkreise aufgefordert, die Anwendung des neuen Tarifvertrags Sozialpartnermodell BusRente BW als Vergabebedingung in ihre Ausschreibungen mit aufzunehmen, da dieser Tarifvertrag unter das Landestariftreuegesetz fällt.“

Mit dem Sozialpartnermodell BusRente BW will das baden-württembergische Busgewerbe zu einem der Vorreiter moderner, paritätisch organisierter und aktienbasierter Betriebsrenten in Deutschland werden.