ADAC: Digitales Tool gibt Überblick über Bußgelder
Zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand oder Missachtung der Rettungsgasse – welche Strafe kann für welches Vergehen verhängt werden? Laut ADAC ist mit teils empfindlichen Sanktionen zu rechnen.
Welches Bußgeld wofür?
Eine innerorts begangene Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h koste zum Beispiel 115 Euro und werde mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Ab 31 km/h drohen dem Automobilclub zufolge 260 Euro Bußgeld, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.
Bußgeldpflichtig seien auch ein bis zu viermonatiges Überziehen der Hauptuntersuchung (15 Euro) oder zu schnelles Heranfahren an eine vorfahrtsberechtigte Straße (10 Euro).
Richtig teuer wird es beim unberechtigten Befahren der Rettungsgasse – dafür fallen nach Angaben des ADAC 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot an. Ein noch höheres Bußgeld (360 Euro) sei zu erwarten, wenn eine rote Ampel überfahren wird, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte und es zu einem Unfall mit Sachschaden kommt. Auch dann würden zwei Punkte und ein Fahrverbot verhängt.
Bei acht Punkten ist Schluss
Die Höchstgrenze des Punktestandes in Flensburg ist bei acht Punkten erreicht, so die Angaben. Dann werde die Fahrerlaubnis entzogen. Und wie lässt sich dann der Führerschein wiedererlangen? Durch eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach frühestens sechs Monaten.
Doch Punkte können auch verfallen, erklärt der ADAC: Ein einzelner Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erlischt nach zweieinhalb Jahren, Punkte aus Straftaten mit zwei Punkten nach fünf Jahren.
Digitaler Bußgeldrechner
Eine genaue Übersicht bieten soll der ADAC Bußgeldrechner, welcher digital mehr als 380 Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog auflistet.
Außerdem sei es Mitgliedern des Automobilclubs möglich, ihren Bußgeldbescheid direkt an eine Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt zu übermitteln und sich im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung beraten zu lassen. Der alte Bußgeldrechner informierte ausschließlich über Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße, so der ADAC.