BUS
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verzögerung bei der Einführung der Fachkundeprüfung
16.01.2025
Die Einführung der sogenannten Kleinen Fachkundeprüfung für Fahrer von Taxis und Mietwagen verzögert sich weiter. Ursprünglich als Ersatz für die Ortskundeprüfung vorgesehen, zeigt sich seit der Reform des Personenbeförderungsrechts 2021 keine Lösung. Weder eine bundeseinheitliche Abstimmung noch ein funktionsfähiges Prüfungsverfahren sind umgesetzt.
Die Schwierigkeiten im Überblick
- Uneinheitliche Regelungen: Der Bund konnte bislang keine klare Linie mit den Ländern abstimmen, was zu Übergangslösungen wie etwa in Bayern führte. Im Freistaat gilt folgendes: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet für drei Jahre (anstatt wie bisher für fünf Jahre) erteilt. Sie wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung
- Probleme bei der Prüfung: Der Plan einer Onlineprüfung wurde aufgeschoben, die Umsetzung einer Präsenzprüfung steht ohne klare Organisation weiter aus
- Brancheneffekte: Qualitätsverlust und Beschwerden über mangelnde Ortskenntnis belasten vor allem die Taxibranche
Forderungen von bdo und seiner Landesverbände
- Verhältnismäßige Prüfungen: Keine unnötigen Hürden für den Berufseinstieg
- Anerkennung bestehender Qualifikationen: Busführerscheininhaber sollten von der Prüfungspflicht ausgenommen werden
- Planungssicherheit: Eine zügige bundeseinheitliche Klärung erscheint dringend nötig
Eine Bund-Länder-Besprechung soll neue Impulse geben. Der bdo setzt sich weiterhin für praxisnahe und wirtschaftlich tragfähige Lösungen ein, um den Qualitätsstandard in der Personenbeförderung zu sichern und den Fachkräftemangel nicht weiter zu verschärfen.