Rechtstipp: Spielstraße oder verkehrsberuhigte Zone
Mit steigenden Temperaturen zieht es wieder mehr Kinder zum Spielen vor die Haustür. Während manche Wohngebiete für Ballspiele und Co. geeignet sind, sind es andere Straßen nur eingeschränkt. Und diese Unterscheidung sorgt immer wieder für Missverständnisse. Der ACE erklärt, wie sich Spielstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche unterscheiden und was in den jeweiligen Bereichen zu beachten ist.
Verkehrsberuhigter Bereich
Verkehrsberuhigte Bereiche finden sich besonders häufig in städtischen Gebieten. Sie sind durch das rechteckige, blau-weiße Schild mit spielenden Personen gekennzeichnet und signalisieren eine Zone, in der Zufußgehende gegenüber Fahrzeugen Vortritt haben. Fußgängerinnen und Fußgänger dürfen die gesamte Straßenbreite, einschließlich der Fahrbahn, nutzen – so auch spielende Kinder. Sie dürfen dabei nicht gefährdet oder behindert werden.
Autofahrerinnen und Autofahrer, Radfahrende, Motorradfahrende und E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer müssen demnach laut ACE besonders vorsichtig fahren und bei Bedarf anhalten. Zudem dürfen Fahrzeuge nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein.
Der Gesetzgeber definiere diese Geschwindigkeit zwar nicht exakt, doch in einigen Gerichtsurteilen seien eine Höchstgeschwindigkeit von 15 Stundenkilometer als angemessen angesehen worden, so der ACE. Er empfehle deshalb im Interesse der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeit von sieben bis zehn Stundenkilometer. Es sei in dieser Zone zudem nicht gestattet zu überholen.
Geparkt werden dürfe zudem nur auf speziell ausgewiesenen Flächen und diese seien nur ausnahmsweise zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen zulässig. In verkehrsberuhigten Bereichen gelte auch das Gebot der Rücksichtnahme für alle Verkehrsteilnehmenden. Zufußgehende haben demnach zwar Vorrang, dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr auch nicht unnötig aufhalten. Das Blockieren der Straße, auch durch Spielsachen, seinicht erlaubt.
Bei der Vorfahrt gelte weiterhin die Regel „rechts vor links“, aber wer den verkehrsberuhigten Bereich verlasse, müsse allen anderen Verkehrsteilnehmenden Vorrang einräumen. Das diagonal rot durchgestrichene Schild muss laut dem ACE zudem nicht das sofortige Ende des Bereichs bedeuten. In der Regel endet dieser nämlich erst an der Einmündung in eine andere Straße.
Spielstraße: Fahrzeuge sind tabu
Echte Spielstraßen sind vergleichsweise selten, aber es gibt sie laut dem ACE. Gekennzeichnet sind sie mit einem runden, rot-weißen Verbotsschild und einem schwarz-weißen Zusatzzeichen mit einem Kind, das mit einem Ball spielt. Egal, ob man mit dem Auto, E-Scooter, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sei, ist es laut dem ACE verboten, eine Spielstraße zu befahren oder dort zu parken. Auch Anliegerinnen und Anlieger dürften diese Zonen nicht befahren. Denn Spielstraßen seien ausschließlich für Zufußgehende und spielende Kinder bestimmt.