Italien

Italien

2024:

Für Lkw über 7,5 t zGG besteht ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot von 9 bis 22 Uhr. Am Karfreitag (29. März) gilt das Fahrverbot von 14 bis 22 Uhr, am Samstag vor Ostern von 9 bis 16 Uhr und am Jahrestag der Republik (2. Juni) von 7 bis 22 Uhr.


In den Sommermonaten von Juni bis September beginnt das Fahrverbot sonntags bereits um 7 Uhr und endet um 22 Uhr. Zudem gilt ein Samstagsfahrverbot im Juli von 8 bis 16 Uhr und im August von 8 bis 22 Uhr für Lkw über 7,5 t zGG.


Für aus dem Ausland kommende Fahrzeuge beginnen die Fahrverbote vier Stunden später. Für Fahrzeuge, die ins Ausland fahren, enden die Fahrverbote zwei Stunden eher (Bescheinigung über Beginn und Ziel der Beförderung erforderlich).

Für Lkw, unabhängig ihrer Gewichtsklasse, die Gefahrgut der Klassen 1 und 7 befördern, gilt zudem ein Fahrverbot zwischen dem 25. Mai und 8. September von samstags 8 bis sonntags 24 Uhr.


In Italien sind in vielen Regierungsbezirken und Städten Umweltzonen eingerichtet worden, die sich jedoch hinsichtlich Einfuhrbedingungen, wie Schadstoffklassen und Zeiten, als sehr unterschiedlich erweisen. So besteht für die Städte der Provinzen Piemont, Emilia-Romagna, Venedig, Lombardei, Neapel, Bozen, Rom, Toscana, Trentino und Umbrien für alle Lkw der Schadstoffklassen 0, I, II, III, sowie teilweise IV ein Fahrverbot. Die Überwachung dieser Umweltzonen ist im Allgemeinen sehr streng und wird durch Videokameras, Polizeikontrollen und Hilfspersonal durchgeführt.


Feiertage: 1. Januar, 6. Januar (Hl. Drei Könige), 1. April (Ostermontag), 25. April (Tag der Befreiung), 1. Mai (Tag der Arbeit), 20. Mai (Pfingstmontag), 2. Juni (Jahrestag der Republik), 15. August (Mariä Himmelfahrt), 1. November (Allerheiligen), 8. Dezember (Mariä Empfängnis), 25./26. Dezember.
 

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