Großbritannien
2024:
Es besteht kein generelles Fahrverbot.
Ausnahme: Für den Großraum London (umfasst Central London und alle 33 Stadtbezirke) existiert ein Nachtfahrverbot für Lkw über 18 t zGG von montags bis freitags 21 bis 7 Uhr sowie ein Wochenendfahrverbot von samstags 13 bis montags 7 Uhr.
Der gesamte Großraum London ist als Umweltzone (Low Emission Zone, kurz LEZ) ausgewiesen. Für das Befahren der LEZ mit einem Lkw über 3,5t zGG, der nicht mindestens die Schadstoffklasse Euro VI (NOx und PM) entspricht, ist eine Tagesgebühr von 100 £ fällig. Für den Zugang mit einem Lastkraftwagen mit niedrigerer Schadstoffklasse als Euro-IV (PM) werden 300 £ verlangt. Wer den Innenstadtbereich, Central London, (Ultra Low Emission Zone, ULEZ) mit einem Lkw befahren möchte und nicht mit einem Fahrzeug der Emissionsklasse Euro IV (NOx und PM) unterwegs ist, wird zusätzlich mit 100 £ zur Kasse gebeten. Euro-VI (NOx und PM)-Lkw über 3,5t zGG sind sowohl in der LEZ als auch in der ULEZ von der Umweltabgabe befreit.
Lkw, die die erforderliche Abgasnorm erfüllen und außerhalb Großbritanniens zugelassen sind, müssen sich bei „Transport for London“ postalisch oder per Mail (https://lowemissionzone.tfl.gov.uk) anmelden, damit sie ohne Zahlung der Tagesgebühr die Umweltzonen befahren dürfen.
Tipp: Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann bis zu zwei ¬Wochen in Anspruch nehmen. Es ist daher ratsam, sich so frühzeitig wie möglich für die Fahrt innerhalb der Umweltzonen regis¬trieren zu lassen.
Achtung: Verstöße gegen Emissionsstandards in der LEZ kosten 2.000 £, das Nichteinhalten der Umweltbedingungen in der ULEZ 1.000 £. Wer die Strafe innerhalb von 14 Tagen bezahlt, bekommt 50 Prozent Rabatt. Die LEZ ist nicht durch Schranken oder Mautstellen begrenzt und wird mittels stationärer und mobiler Kameras überwacht.
Auch in Birmingham besteht eine Umweltzone (Clean Air Zone). Sie umfasst alle Straßen innerhalb der A4540 Middleway Ring Road, aber nicht den Middleway selbst. Freie Fahrt haben hier nur Lkw die mindestens die Schadstoffklasse Euro VI erfüllen. Für das Befahren mit einem Lkw niedrigerer Emissionsklassen muss eine Tagesgebühr von 50 £ entrichtet werden (www.birmingham.gov.uk/info/20076/pollution/1763/a_clean_air_zone_for_birmingham/3).
In den schottischen Stadtzentren von Aberdeen, Dundee, Edinburgh und Glasgow wurden ebenfalls Umweltzonen eingerichtet. Lkw die nicht mindestens die Schadstoffklasse Euro VI aufweisen, dürfen die Zonen nicht befahren. Bis Ende Mai dieses Jahres werden allerdings noch keine Strafen erhoben. Ab Juni wird die unbefugte Einfahrt mit £ 960 geahndet. Eine Plakette, vorherige Anmeldung oder Registrierung für Euro-VI-Lkw ist nicht notwendig.
Seit dem 01.10.2021 ist für EU-Bürger die Einreise nach Großbritannien nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Der Personalausweis reicht seither nicht mehr.
Gesetzliche und regionale Feiertage: 1. Januar, 2. Januar (nur Schottland), 17. März (nur N-Irland) 29. März (Karfreitag), 4. April (Ostermontag – außer in Schottland), 1. Mai, 6. Mai (Spring Bank Holiday), 12. Juli (nur N-Irland), 5. August (nur Schottland), 26. August (nur N-Irland), 25./26. Dezember.
Transport for London Low Emission Zone; PO Box 4784 Worthing, BN11 9PU; Tel. +44 (0)207 310 8998; lezlondon@tfl.gov.uk www.tfl.gov.uk