Rechtstipp: Was es bei roten Ampeln zu beachten gilt
Springt eine Ampel von Grün auf Gelb, bleiben oft nur wenige Sekunden, um zu entscheiden, ob man bremsen oder beschleunigen soll. Dabei führt laut den Experten der ARAG nicht selten eine Fehleinschätzung dazu, dass das Fahrzeug bei Rot über die Kreuzung rollt. Wer dabei geblitzt werde, müsse mit empfindlichen Strafen rechnen. Doch nicht jeder Rotlichtverstoß ist gleich. Entscheidend sind nach Angaben der Experten die Details wie die Dauer der Rotphase oder ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden.
Was gilt bei einem Rotlichtverstoß?
In Deutschland zählt das Überfahren einer roten Ampel zu den schwereren Verkehrsverstößen. Der Gesetzgeber macht dabei einen deutlichen Unterschied zwischen einem sogenannten einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Entscheidend ist laut den ARAG-Experten, wie lange die Ampel beim Überqueren der Haltelinie bereits auf Rot stand. Und auch die Folgen des Verstoßes, wie beispielsweise eine Gefährdung anderer oder ein Unfall, spielen bei der Bewertung eine Rolle.
Einfach oder qualifiziert?
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltelinie kürzer als eine Sekunde auf Rot stand. In diesem Fall wird in der Regel ein Bußgeld verhängt und es gibt einen Punkt in Flensburg. Deutlich teurer wird es hingegen, wenn durch das Fehlverhalten andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet werden. Dann steigt nicht nur das Bußgeld erheblich an, es drohen auch zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Kommt es dabei zusätzlich zu einem Sachschaden, kann sich das Bußgeld nochmals erhöhen.
Stand bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß die Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot, sind neben einem Bußgeld zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot die Regel, so die Rechtsexperten.
Führerschein auf Probe?
Für Fahranfänger in der Probezeit gelten dabei nochmals strengere Regeln. Denn ein Rotlichtverstoß wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Als Konsequenz verlängert sich die Probezeit automatisch von zwei auf vier Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar angeordnet. Wer sich weigert, an diesem Seminar teilzunehmen, riskiert laut den Experten zudem den Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, der sogenannte „Idiotentest“, ist in diesem Zusammenhang aber in der Regel nicht erforderlich.
Radfahren bei Rot
Auch das Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad ist kein harmloses Vergehen. Radfahrer müssen dann mit einem Punkt in Flensburg rechnen und einem Bußgeld, das mindestens im mittleren zweistelligen Bereich liegt. In besonders gelagerten Fällen könne jedoch auch ein vermeintlich klarer Verstoß juristisch anders bewertet werden, so die ARAG-Rechtsexperten. So hat das Oberlandesgericht Hamburg eine Radfahrerin freigesprochen, die nach über fünf Minuten Wartezeit bei Rot über eine Ampel fuhr. Die Frau nahm an, die Ampel sei defekt, weil sie nicht umschaltete. Tatsächlich wurde die Anlage durch ihr Fahrrad nicht aktiviert, da die Kontaktschleife unter der Straße nicht auf ihr Fahrzeug reagierte. Das Gericht sah deshalb kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten und hob den Bußgeldbescheid auf (Az.: 5 ORbs 25/23).
Fußgängerampel entbindet nicht von Sorgfaltspflicht
Mit der Aufhebung der Strafe kam ein Autofahrer in einem anderen Fall nicht davon. Als er vom Parkplatz des Supermarktes auf die Straße auffuhr, ignorierte er ein von rechts kommendes Fahrzeug und es krachte. Laut dem Autofahrer habe die Fußgängerampel, die sich auf der rechten Seite der Straße befand, für Fußgänger Grün gezeigt und für Fahrzeuge also Rot. Da er darauf vertraute, dass Autofahrer sich an die Verkehrsregeln halten und bei Rot halten, fuhr er los. Doch die Richter waren anderer Ansicht. Die Fußgängerampel war nicht für den Verkehr vom Supermarkt-Parkplatz zuständig, so deren Urteil. Daher habe weiterhin eine erhöhte Sorgfaltspflicht (Paragraf 10, Straßenverkehrsordnung) beim Ausfahren vom Parkplatz gegolten. Auf eine Schadensersatzzahlung musste der Autofahrer verzichten (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az.: 7 U 63/22).
Wie wird ein Rotlichtverstoß nachgewiesen?
Viele Blitzer an Ampeln arbeiten mit zwei Auslösepunkten: Einmal wird ein Foto beim Überfahren der Haltelinie ausgelöst und ein zweites dann beim Einfahren in den Gefahrenbereich hinter der Ampel. Die Dauer der Rotphase wird dabei in Sekundenbruchteilen erfasst und dokumentiert. Ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Verstoß handelt, hängt laut den Rechtsexperten dann genau davon ab.
Einspruch einlegen?
Wer Zweifel an einer Messung hat, sollte sich die Beweismittel, vor allem die Fotos und technischen Daten, im Rahmen einer Akteneinsicht genau ansehen, empfehlen die ARAG-Experten. Denn gerade bei kurzen Rotphasen oder schwer einsehbaren Ampelanlagen könne sich ein Einspruch manchmal lohnen. Dabei komme es allerdings auf die konkreten Umstände an: War die Ampel gut sichtbar? Wie lang war die Rotphase? Gab es eine Gefährdung anderer? Antworten auf diese Fragen könnten über den Ausgang eines möglichen Verfahrens dann entscheiden.